whitesupershadow
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Alles tutti@whitesupershadow ich melde mich gleich bei dir.
Ich hätte auch gerne noch was dazu geschrieben, aber der Beitrag wurde schon geschlossen.

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Alles tutti@whitesupershadow ich melde mich gleich bei dir.
Ich hätte auch gerne noch was dazu geschrieben, aber der Beitrag wurde schon geschlossen.
Total.Wenn man aus einem Grafikkartenverkauf ein riesen Event veranstalten will ;-)
Mal Memory auf 2100 runterklocken vielleicht...Habe jetzt mal die RX6700XT im NZXT H1 ca. 10 min auf ETH laufen lassen:
Anhang anzeigen 649204
Nach dem erstellen des Screenshots ist direkt der Treiber abgestürzt
Das hatte ich nun schon das 2. Mal LOL
Lüfterkurve aggresiv früh hochdrehen.Habe jetzt mal die RX6700XT im NZXT H1 ca. 10 min auf ETH laufen lassen:
Anhang anzeigen 649204
Nach dem erstellen des Screenshots ist direkt der Treiber abgestürzt
Das hatte ich nun schon das 2. Mal LOL
Ach Servus Yojo,Wenn man aus einem Grafikkartenverkauf ein riesen Event veranstalten will ;-)
Ja, danke auch dir ...Ok Danke, durch den Lachflash bin ich jetzt wach 😂
(...) Dafür sollte man sich dann registrieren und per Kreditkarte ein Schnupperabo für 1€ von einem Musikstreaminganbieter abschließen.
Ja hast Du erst nicht gemerkt dass Du auf ner anderen Seite bist, war erst die Seite vom Gewinnspiel und dann bei der Registrierung das Formular vom Streaminganbieter 😳 war verflucht gut gemacht und die Aussicht eine Karte gewonnen zu haben hat ihr übriges gebrachtÄhm, also wenn da nicht alle Alarmglocken klingeln...![]()
Habe jetzt mal die RX6700XT im NZXT H1 ca. 10 min auf ETH laufen lassen:
Anhang anzeigen 649204
Nach dem erstellen des Screenshots ist direkt der Treiber abgestürzt
Das hatte ich nun schon das 2. Mal LOL
Ne 6700 ist aber ungeeignet, die 6800 verbraucht auch ~ 107 Watt, macht dann aber 62 - 66 MH/s.
Wohl doch.. Innerhalb der 14 Tage kannst du natürlich auch bei Conrad (und allen anderen deutschen Shops) widerrufen und das unabhängig davon ob du die Karte ausprobiert hast.. Du müsstest ggf. nur Wertverlust bei übermäßiger Abnutzung zahlen, aber da fällt ein einfaches Testen (auch mit 3D-Mark) nicht darunter..Lässt Conrad dich eine Grafikkarte auspacken, in deinen PC stecken und 3D-Mark loopen? Wohl kaum.
Hab ich eben auch realisiert, was du gemeint hattest.. Da ist gibt es tatsächlich eine Diskrepanz zwischen Einzelhandel und Onlineshop.. Aber bei Online-Bestellung kannst du das Produkt auf jeden Fall auspacken und testen..Conrad Einzelhandel, meinte nicht den Onlineshop. Die meisten Läden nehmen die Sachen zwar 14 Tage zurück, das ist aber keine Vorschrift, sondern lediglich Kulanz.
Ich geh mal davon aus, dass er die Karte ursprünglich schon haben wollte.. Jetzt hat er nach dem Testen eben festgestellt, dass er damit nicht zufrieden ist (aus welchen Gründen auch immer, ist ja aber egal) und möchte die Karte zurückgeben.. Das wäre sein Recht (zumindest nach deutschem) und wenn sich da AMD dann querstellt, kann ich den Unmut verstehen..Unterm Strich regt er sich jetzt auf das AMD das Produkt was er sowieso nicht haben wollte (warum dann erst den Kaufvertrag abschließen?) ungeöffnet zurück haben möchte. Jetzt mal Recht hin oder her. Er will die Karte nicht, AMD sagt schick sie ungeöffnet zurück. Punkt. Alle glücklich ^^
Ach das wusste ich nicht. Ich war der Meinung das er Sie gekauft hattet und kurz danach Sie nicht mehr haben wollte. In dem Fall nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil ^^Ich geh mal davon aus, dass er die Karte ursprünglich schon haben wollte.. Jetzt hat er nach dem Testen eben festgestellt, dass er damit nicht zufrieden ist (aus welchen Gründen auch immer, ist ja aber egal) und möchte die Karte zurückgeben.. Das wäre sein Recht (zumindest nach deutschem) und wenn sich da AMD dann querstellt, kann ich den Unmut verstehen..
Ansonsten ist die Karte ja jetzt eh verkauft und damit hat sich das Thema für ihn erledigt..
Ja nutze die Leistung der 6900xt einfach nicht, die ist @stock echt super. Geplant war eh eine 6800xt aber hab dank Techlogi halt die grosse zum UVP bekommen.Also wie bei mir 👍
Das ist Unsinn, AMD und Digital River Standort ist Südirland und somit EU, Ingram Micro als Versandabwickler ist in fast allen EU Ländern vertreten und somit trifft geltendes EU Recht bei allen Verkäufen in Kraft.Kann sein, dass AMD das gar nicht so ungeschickt umgeht. Die scheinen nach US-Recht zu agieren und da greift das Widerrufsrecht der EU nicht. Für den Versand der Karte bzw. die logisitsche Abwicklung beauftragen sie dann zwar ein Unternehmen in der EU, mit dem der Kunde aber so keine Geschäftsbeziehung hat. Da könnte es schwer werden, Ansprüche durchzusetzen.
Ja, eigentlich schon. Ich meine mich aber zu erinnern (Juravorlesung im Wirtschaftsstudium, schon ein bisschen her), dass man Autoersatzteile, die verbaut wurden, nicht mehr zurücksenden durfte, da das nicht dem Rahmen einer üblichen Prüfung, die in einem Ladegeschäft möglich ist, entspricht. Inwieweit das auf PC-Komponenten übertragbar kann ich leider nicht sagen. Bei manchen Teilen sollte es sich ähnlich verhalten (Wakü) und bei anderen (Grafikkarten) sollte es eigentlich egal sein, da die Grafikkarte durch einmaliges Testen nicht massiv verschlechtert wird.Hab ich eben auch realisiert, was du gemeint hattest.. Da ist gibt es tatsächlich eine Diskrepanz zwischen Einzelhandel und Onlineshop.. Aber bei Online-Bestellung kannst du das Produkt auf jeden Fall auspacken und testen..
Ich geh mal davon aus, dass er die Karte ursprünglich schon haben wollte.. Jetzt hat er nach dem Testen eben festgestellt, dass er damit nicht zufrieden ist (aus welchen Gründen auch immer, ist ja aber egal) und möchte die Karte zurückgeben.. Das wäre sein Recht (zumindest nach deutschem) und wenn sich da AMD dann querstellt, kann ich den Unmut verstehen..
Ansonsten ist die Karte ja jetzt eh verkauft und damit hat sich das Thema für ihn erledigt..
Woher soll AMD wissen, ob die Karte getestet wurde (3D Mark) oder einige Hashes errechnen musste?Ja, eigentlich schon. Ich meine mich aber zu erinnern (Juravorlesung im Wirtschaftsstudium, schon ein bisschen her), dass man Autoersatzteile, die verbaut wurden, nicht mehr zurücksenden durfte, da das nicht dem Rahmen einer üblichen Prüfung, die in einem Ladegeschäft möglich ist, entspricht. Inwieweit das auf PC-Komponenten übertragbar kann ich leider nicht sagen. Bei manchen Teilen sollte es sich ähnlich verhalten (Wakü) und bei anderen (Grafikkarten) sollte es eigentlich egal sein, da die Grafikkarte durch einmaliges Testen nicht massiv verschlechtert wird.