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Ja ich warte noch eine Woche ob ihm das auf fällt.Du bist durchaus verpflichtet, dem Verkäufer auf seinen Fehler aufmerksam zu machen. Vor allem im B2B.
Muss er nicht. Korrekt. Aber es dann 3 jahre lang bereit liegen haben. So lang mein ich war die frist, in der er es zurückfordern kann.dass er es auch zurückschicken muss.
Mach ich MontagWo ist das Problem, den Händler darauf hinzuweisen? Warten alleine reicht da doch nicht, bei dem Wert.
Drei Jahre ab dem Ende des aktuellen, das ist zumindest die reguläre Verjährungsfrist.Muss er nicht. Korrekt. Aber es dann 3 jahre lang bereit liegen haben. So lang mein ich war die frist, in der er es zurückfordern kann.
Erinnert mich ein bisschen an "Ok, die teure Sportkleidung hab ich mir jetzt gekauft, jetzt mal schauen wann ich anfange"Nun muss ich mir nur noch überlegen/angewöhnen Dinge auch zu scannen![]()
Scary...Erinnert mich ein bisschen an "Ok, die teure Sportkleidung hab ich mir jetzt gekauft, jetzt mal schauen wann ich anfange"![]()
Also keine Zeugen und kein AlibiMeine Frau und ich haben heute schon seit 10 Uhr beide Schwimmbäder und nen großen Saunabereich komplett für uns allein. Nach drei Tagen Allgäuer Dauerregen sind heute beim ersten Sonnenschein alle anderen Gäste auf dem Golfplatz, der zum Hotel gehört. 😅
Sehr nice, lassts euch gut gehe.Meine Frau und ich haben heute schon seit 10 Uhr beide Schwimmbäder und nen großen Saunabereich komplett für uns allein. Nach drei Tagen Allgäuer Dauerregen sind heute beim ersten Sonnenschein alle anderen Gäste auf dem Golfplatz, der zum Hotel gehört. 😅
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Und der gleiche Ausblick heute 😂😭Watzmann ole!