Wenn ein Kreisverkehr durch ein Tempo-30-Schild (Zeichen 274) gekennzeichnet ist, kann dies bedeuten, dass die Rechts-vor-Links-Regel innerhalb des Kreisverkehrs aufgehoben ist.
Bei einem Kreisverkehr gibt es kein Rechts-vor-Links.
In einem Kreisverkehr hat das Fzg. im Kreisverkehr Vorfahrt.
Ein Kreisverkehr wird durch das Zeichen 215 in Kombination mit dem Zeichen 205 eingeleitet.
Demgegenüber steht der kreisförmige Verkehr oder unechte Kreisverkehr.
Dieser wird nur mit dem Zeichen 215 eingeleitet, also ohne das Zeichen 205.
In dem Fall gilt klassisch Recht-vor-Links. Man kann es als gleichrangige Kreuzung in runder Form ansehen.
Fehlt "sämtliche" Beschilderung ist es einfach nur eine komisch ausgestaltete Kreuzung. Es ist dann anhand der normalen Beschilderung zu verfahren oder eben gleichrangrig.
Dies betrifft z.B. in Berlin den Strausberger Platz und die Siegessäule. Beide sind zwar rund, sind aber weder (echter) Kreisverkehr noch kreisförmiger Verkehr.
Im Kreisverkehr gilt grundsätzlich auch kein Tempo 30. Es gilt erstmal die normale zulässige Höchstgeschwindigkeit, sofern vorher keine explizite Angabe gemacht wurde. Dass Kreisverkehre in aller Regel durch die baulichen Anordnung eher mit ~30km/h zu befahren sind, ist das noch lange nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Hier gilt die an die Gegebenheiten angepasste Geschwindigkeit. Wer mit nem 7,5t in so nem Kreisverkehr 30 fährt hats dann auch schon übertrieben, auch wenn man mit nem GTI so durchkommt.
Wenn der Kreisverkehr einen Durchmesser von 500m hätte, kann man auch mit 60km/h drin rumfahren. (sofern nicht anders beschildert oder halt Ortschaft usw.)