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[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Nope, 4 Jahre. für 21 wäre also Ende diesen Jahres der Verjährung. Würde sich auf 5 Jahre verlängern bei leichter Steuerverkürzung und auf 10 Jahre bei Steuerhinterziehung. Zu beachten: Die Verjährung ergibt sich aus der Festsetzungsverjährung des Finanzamtes. Eine Verjährung der Abgabepflicht existiert nicht. Sie ist, wenn die Festsetzungsverjährung rum ist, schlicht nicht mehr nötig.

@B$TIStalin Der Verspätungszuschlag wird nur auf den nachzuzahlenden Betrag erhoben.
 
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Ich glaube man kann 4 Jahre einreichen (halbwissen) aber bei KUG bist du eigentlich sogar verpflichtet.
So siehts aus.
4 Jahre zum Jahresende, bei freiwilliger Abgaben, danach verfallen die Ansprüchen.
Bei Lohnersatzleistungen (z.B. KUG) hingegen entsteht eine Pflichtabgabe und es gelten damit die festgelegten Fristen.
Für 2021 war die Frist am 31.10.2022. Was an sich schon eine Verlängerung ist.

Und das FA kommt auch nicht auf einen selber zu. Das muss man schon selber machen, eben genau deswegen gibt es die (eigenständige) Pflichtabgabe.

Man kann also zwar noch bis Ende 2025 für 2021 abgeben. Muss dann aber eben mit entsprechenden "Strafen" rechnen.
 
Muss mich korrigieren, ich hatte die Anlaufhemmung "unterschlagen", wir sprachen ja über eine Nichtabgabe:

Im gefragten Fall hätte das Finanzamt bis einschließlich 31.12.2028 (!) die Möglichkeit, die Steuern festzusetzen oder zu schätzen, einschließlich aller Strafen, die dann fällig würden.
 
Bei uns läuft es auch nicht so gut seit ca einem Jahr. Seit 3 Monaten ISG Kurzarbeit angesagt für 70%/ der Belegschaft. Hab heute mein chef gefragt ob ich bis zum 31.12 100% in Kurzarbeit gehen darf.

Leider hat er nein gesagt 😔
 
Als ich angefangen habe zu lesen wollte ich dich schon beglückwünschen aber leider wurdest du ja doch enttäuscht 🥲
 
Hab mal ne Frage zur Steuer: Habe 2021 KUG erhalten, allerdings keine Steuererklärung für das Jahr gemacht. Kann man die nachträglich wie eine freiwillige Erklärung einreichen? Und mit was für Nachzahlungen müsste ich da rechnen?
Wenn deine Einkünfte ohne das KUG unter dem Grundfreibetrag bleiben (sprich "Steuer-Null-Fall"), verläuft der Progressionsvorbehalt ins Leere.
Wäre eine mögliche Erklärung dafür, dass das Amt sich nicht gemeldet hat. Die haben ja vom Arbeitgeber alle Daten.
 
Komische Situation, mein nächstes Assignment als interner Consultant steht an, ich soll mir das Auslagerungsmanagement im Bereich meines alten Chefs genauer anschauen. Der ist tierisch pissed und geht voll in den Beeinflussungsmodus bzw. möchte allerlei Informationen haben. Mein neuer Chef erwartet Neutralität und den sparsamen Umgang mit Informationen, da er eben Beeinflussung befürchtet. Aber warum hat er mir dann dieses Assignment gegeben? Als Loyalitätstest wäre das ziemlich asi direkt nach dem ersten halben Jahr.

Wird ein heiterer Sommer. :)
 
Wie viel Lohn bekommt man denn bei Kurzarbeit?
Normalerweise maximal 67% wenn man Kinder hat. Was ich mich aber frage, ist das unbegrenzt, d.h. gibts da keine Bemessungsgrenze? Ansonsten was @SlapAHo sagt, manche AGs zahlen noch oben drauf um die Lücke zu schließen, meistens je nach Tarifvertrag.
 
Wenn deine Einkünfte ohne das KUG unter dem Grundfreibetrag bleiben (sprich "Steuer-Null-Fall"), verläuft der Progressionsvorbehalt ins Leere.
Wäre eine mögliche Erklärung dafür, dass das Amt sich nicht gemeldet hat. Die haben ja vom Arbeitgeber alle Daten.

Laut underclocker melden die sich ja nicht zwingend (was ich bisher dachte) Habe das eher auf die Masse an Fällen dank Corona geschoben. Ich bin über dem Freibetrag fürs KUG und über dem Grundfreibetrag, ziemlicher Standardfall quasi.

Ich werds die Tage mal in ne Software hämmern und schauen, was rauskommt. Danke @all für den Input.
 
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