Mustis
Enthusiast
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Nope, 4 Jahre. für 21 wäre also Ende diesen Jahres der Verjährung. Würde sich auf 5 Jahre verlängern bei leichter Steuerverkürzung und auf 10 Jahre bei Steuerhinterziehung. Zu beachten: Die Verjährung ergibt sich aus der Festsetzungsverjährung des Finanzamtes. Eine Verjährung der Abgabepflicht existiert nicht. Sie ist, wenn die Festsetzungsverjährung rum ist, schlicht nicht mehr nötig.
@B$TIStalin Der Verspätungszuschlag wird nur auf den nachzuzahlenden Betrag erhoben.
@B$TIStalin Der Verspätungszuschlag wird nur auf den nachzuzahlenden Betrag erhoben.