Also, mit meinem "gefährlichen Halbwissen" könnte ich nur vermuten, dass sämtliche Korrespondenz im Falle eines Falles an einen Rechtsanwalt übergeben werden sollte, der dann die Herausgabe der RMA-Karte vorantreiben und in letzter Instanz gerichtlich durchsetzen lassen könnte.
Somit: Schon beim EKA-Kauf die RMA-Abwicklung vom Verkäufer bestätigen lassen und im RMA-Fall den Erstkäufer über den Vorgang informieren - am besten via Einschreiben Rückschein.
wenn du auch noch einen Anwalt brauchst, ist es vorbei.....
meine war eine frage... danke für die antwort.
Ich stelle dir noch eine Frage?
da es dumm ist, bei einem EKA-Scalper zu kaufen (da die Rechnung auf seinen Namen lautet) warum kaufen so viele?