Nö, erst ab August ist dieser neumodische Murks Pflicht.
Nein, die Pflicht besteht ab dem 1.5.2025. Das kann man auch in deinen Links nachlesen, sowohl beim Innenministerium, als auch bei der Verbraucherzentrale.
Bis zum 31.7.2025 besteht für die Kommunen noch die Möglichkeit, die Umsetzung dieser Vorgabe hinauszuzögern, eben wenn man noch nicht die techn. Voraussetzungen hat. Das nennt sich Übergangszeit.
Das heißt aber nicht, dass die Pflicht automatisch auf den 1.8.2025 geändert wird.
Das bedeutet lediglich, dass Ämter, die das noch nicht hinbekommen haben, es spätestens zum 31.7.2025 hinzubekommen haben.
Alle die Ämter, wo die Voraussetzungen bereits bestehen, haben unverzüglich das neue Verfahren anzuwenden. Ausnahmen
kann (d.h. es besteht die Option das zu tun, keine Pflicht) das Amt machen, muss aber nicht.
Die Übergangszeit bedeutet nicht, dass, an einem Ort, beides parallel läuft, sondern nur, dass es noch legitim ist, das noch nach dem alten Verfahren zu machen, wo das neue Verfahren eben noch nicht geht.
So schwer ist das eigentlich nicht zu verstehen, mit den Übergangsfristen.
D.h. auch, dass sich aus der Übergangsfrist nicht ableiten lässt, dass man sich als Kunde auf das alte Verfahren berufen kann.