Robbenmeister
Weissbräu-Trinker
falls es irgend jemanden interessieren sollte, ich habe gestern Hersteller wie Asus, Gainward, Abit, Sapphire etc. auf die hier aufgeworfene Fragen der verschiedenen Modifikationen angemailt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Hardwareforum (www.hardwareluxx.de) haben wir zur Zeit eine intensive Diskussion über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Garantie insbesondere bei Grafikkarten (und auch anderer PC-Hardware), wenn bestimmte Modifikationen / Umbauten / Betriebsbedingungen vom Kunden vorgenommen werden.
Im konkreten Falle gilt es zu unterscheiden:
- Montage eines anderen Lüfter / Kühlkörpers eines Drittherstellers zur Geräuschminderung bzw. Erhöhung der Übertacktungsfähigkeit (hier gilt auch die Frage, inwieweit der Hersteller des anderen Kühlers für Fehler haftbar ist)
- Übertacktung treibereigene Tools (ATI Overdrive bzw. Nvidia Coolbits)
- Übertacktung durch Drittprogramme
- Einspielen von BIOS-versionen, die nicht vom Hersteller der Karte bereitgestellt werden: selbst modifizierte oder "gehackte" BIOS-Versionen
- Freischaltung von deaktivierten Pipelines durch:
- Softwaremods
- Hardwaremods
- technische Änderungen zur Gewährleistung höherer Tacktfrequenzen wie Vmods etc.
Ich wäre Ihnen für die zeitnahe und aussagekräftige Beantwortung der Fragen sehr dankbar.
>> Bis jetzt ist aber noch keine Antwort eingetrudelt, nur auf der Seite von Aopen habe ich eine entsprechende Garantieaussage gefunden:
AOpens eingeschränkte Garantie
AOpen gibt auf alle (nicht netzwerkfähigen) Produkte eine einjährige Garantie, die von einem autorisierten AOpen-Wiederverkäufer in einwandfreiem Material- und Verarbeitungszustand für normale Verwendung gekauft worden ist.
Anmerkung:
*
Die oben erwähnte Garantiefrist bezieht sich auf das Produkt in seiner Grundausstattung. Weitere Details des Garantievertrags sind dem Kaufvertrag mit der Verkaufsabteilung oder dem Service Team von AOpen zu entnehmen.
*
Die oben erwähnte Garantiefrist gilt ab dem Rechnungsdatum von AOpen. Ausgehend vom Herstellungsdatum des Produkts wird die Garantie um 3 Monate verlängert.
*
Jegliche Garantie erlischt, sollte ein Produkt ohne vorherige Autorisierung beschädigt, falsch behandelt oder modifiziert werden.
Zum Einfordern von Garantieleistungen müssen Sie über die Originalrechnung verfügen, auf der das Kaufdatum vermerkt ist. Diese beschränkte Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht auf andere übertragbar, die dieses Produkt von Ihnen kaufen, mieten oder auf eine andere Art erhalten. Die Rückgabe und/die Reparatur des Produkts wird von dem autorisierten AOpen-Wiederverkäufer übernommen, bei dem Sie das Produkts gekauft haben.
Anhand der unten stehenden Bedingungen und Einschränkungen wird Ihr autorisierter AOpen-Wiederverkäufer dieses Produkt nach seinem Ermessen entweder reparieren oder Teile davon ersetzen, die aufgrund von Material- oder Verarbeitungsmängeln beschädigt sind, sofern Sie sich innerhalb der Garantiefrist an ihn wenden.
Diese beschränkte Garantie gilt nur für Produkte, die von einem autorisierten AOpen-Wiederverkäufer erworben wurden. Diese beschränkte Garantie gilt darüber hinaus nicht für Produkte, die aus einem der folgenden Gründe beschädigt oder außer Funktion gesetzt wurden:
1.
Das Gerät für eine anderen als seinen normalen Verwendungszweck benutzt oder wurde anderweitig falsch bzw. fahrlässig behandelt.
2.
Das Gerät wurde mit Teilen benutzt, die nicht von AOpen hergestellt oder verkauft werden.
3.
Das Gerät wurde modifiziert.
4.
Das Gerät wurde nicht von AOpen oder einem autorisierten AOpen-Dienstleister gewartet.
5.
Das Gerät wurde bei Rückversand an AOpen oder einen autorisierten AOpen-Dienstleister falsch transportiert bzw. verpackt.
6.
Das Gerät wurde durch die Installation von Produkten von Drittanbietern beschädigt.
7.
Das Gerät wurde schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt (einschließlich extremen Temperaturen oder übermäßiger Feuchtigkeit).
8.
Das Gerät wurde unüblichen physischen oder elektrischen Einflüssen ausgesetzt, z.B. elektrischen Spannungsschwankungen, Blitzen, statischer Elektrizität, Feuer oder andere höhere Gewalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Hardwareforum (www.hardwareluxx.de) haben wir zur Zeit eine intensive Diskussion über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Garantie insbesondere bei Grafikkarten (und auch anderer PC-Hardware), wenn bestimmte Modifikationen / Umbauten / Betriebsbedingungen vom Kunden vorgenommen werden.
Im konkreten Falle gilt es zu unterscheiden:
- Montage eines anderen Lüfter / Kühlkörpers eines Drittherstellers zur Geräuschminderung bzw. Erhöhung der Übertacktungsfähigkeit (hier gilt auch die Frage, inwieweit der Hersteller des anderen Kühlers für Fehler haftbar ist)
- Übertacktung treibereigene Tools (ATI Overdrive bzw. Nvidia Coolbits)
- Übertacktung durch Drittprogramme
- Einspielen von BIOS-versionen, die nicht vom Hersteller der Karte bereitgestellt werden: selbst modifizierte oder "gehackte" BIOS-Versionen
- Freischaltung von deaktivierten Pipelines durch:
- Softwaremods
- Hardwaremods
- technische Änderungen zur Gewährleistung höherer Tacktfrequenzen wie Vmods etc.
Ich wäre Ihnen für die zeitnahe und aussagekräftige Beantwortung der Fragen sehr dankbar.
>> Bis jetzt ist aber noch keine Antwort eingetrudelt, nur auf der Seite von Aopen habe ich eine entsprechende Garantieaussage gefunden:
AOpens eingeschränkte Garantie
AOpen gibt auf alle (nicht netzwerkfähigen) Produkte eine einjährige Garantie, die von einem autorisierten AOpen-Wiederverkäufer in einwandfreiem Material- und Verarbeitungszustand für normale Verwendung gekauft worden ist.
Anmerkung:
*
Die oben erwähnte Garantiefrist bezieht sich auf das Produkt in seiner Grundausstattung. Weitere Details des Garantievertrags sind dem Kaufvertrag mit der Verkaufsabteilung oder dem Service Team von AOpen zu entnehmen.
*
Die oben erwähnte Garantiefrist gilt ab dem Rechnungsdatum von AOpen. Ausgehend vom Herstellungsdatum des Produkts wird die Garantie um 3 Monate verlängert.
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Jegliche Garantie erlischt, sollte ein Produkt ohne vorherige Autorisierung beschädigt, falsch behandelt oder modifiziert werden.
Zum Einfordern von Garantieleistungen müssen Sie über die Originalrechnung verfügen, auf der das Kaufdatum vermerkt ist. Diese beschränkte Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht auf andere übertragbar, die dieses Produkt von Ihnen kaufen, mieten oder auf eine andere Art erhalten. Die Rückgabe und/die Reparatur des Produkts wird von dem autorisierten AOpen-Wiederverkäufer übernommen, bei dem Sie das Produkts gekauft haben.
Anhand der unten stehenden Bedingungen und Einschränkungen wird Ihr autorisierter AOpen-Wiederverkäufer dieses Produkt nach seinem Ermessen entweder reparieren oder Teile davon ersetzen, die aufgrund von Material- oder Verarbeitungsmängeln beschädigt sind, sofern Sie sich innerhalb der Garantiefrist an ihn wenden.
Diese beschränkte Garantie gilt nur für Produkte, die von einem autorisierten AOpen-Wiederverkäufer erworben wurden. Diese beschränkte Garantie gilt darüber hinaus nicht für Produkte, die aus einem der folgenden Gründe beschädigt oder außer Funktion gesetzt wurden:
1.
Das Gerät für eine anderen als seinen normalen Verwendungszweck benutzt oder wurde anderweitig falsch bzw. fahrlässig behandelt.
2.
Das Gerät wurde mit Teilen benutzt, die nicht von AOpen hergestellt oder verkauft werden.
3.
Das Gerät wurde modifiziert.
4.
Das Gerät wurde nicht von AOpen oder einem autorisierten AOpen-Dienstleister gewartet.
5.
Das Gerät wurde bei Rückversand an AOpen oder einen autorisierten AOpen-Dienstleister falsch transportiert bzw. verpackt.
6.
Das Gerät wurde durch die Installation von Produkten von Drittanbietern beschädigt.
7.
Das Gerät wurde schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt (einschließlich extremen Temperaturen oder übermäßiger Feuchtigkeit).
8.
Das Gerät wurde unüblichen physischen oder elektrischen Einflüssen ausgesetzt, z.B. elektrischen Spannungsschwankungen, Blitzen, statischer Elektrizität, Feuer oder andere höhere Gewalten.