Um DRM Systeme herrscht eine intensive Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern. Unterstützer sind weitestgehend im Bereich der Medien-produzierenden Firmen zu finden, während sich ein Großteil der Kritiker aus Verbraucher- und Datenschützern zusammensetzt.
Kritiker interpretieren die Abkürzung DRM gern als „Digital Restrictions Management“ (digitale Beschränkungsverwaltung) oder auch „Digitale Rechte-Minimierung“, da die Rechte der Benutzer erheblich eingeschränkt werden können, ohne dass für den Benutzer ein direkter Nutzen daraus entsteht.
Mögliche Szenarien sind:
* Verkomplizierung der Benutzung
Es könnten Schwierigkeiten beim Abspielen neuerer oder inkompatibler Formate auftreten. Dies betrifft grundsätzlich auch das Anfertigen von Privatkopien bzw. Kopien für wissenschaftliche und Ausbildungszwecke.
* Kundenbindung vs. Freier Markt
Der Käufer von z. B. Festplatten-Musikabspielern könnte wegen DRM-Restriktionen nicht frei wählen, wo er seine Musik einkauft, wenn sein Player nicht eine der DRMS unterstützt, die vom Hersteller freigegeben wurden. So wäre es für einen Marktführer im Online-Musikhandel, der gleichzeitig auch Marktführer für Festplatten-Musikabspielgeräte ist, möglich, seine Kunden an sein System zu binden. DRM gewänne so in der Praxis mehr Bedeutung als künstliche "Konsum-Leitplanke" denn als Mittel, um die Rechte von Künstlern zu wahren.
* Datenschutz
Aus der Verknüpfung von Technik und Anwendungsebene resultieren bei DRM-Systemen eine große Anzahl an noch offenen Fragen: So lassen sich Benutzerprofile erstellen, wenn Schlüssel und eindeutige Geräte-IDs zentral verwaltet werden. Es gibt beispielsweise DRM-Systeme, die bei jeder Benutzung des Mediums bei einer zentralen Stelle anfragen, ob der betreffende Benutzer überhaupt zur Benutzung berechtigt ist (DIVX in den USA, ein DVD-Miet-System).
* Information könnte verloren gehen
Zusätzlich betonen Kritiker, dass durch kritische Veränderungen des Inhalteanbietermarktes (Firmenübernahmen, -aufgaben, Insolvenz) bei DRM-Systemen nicht gesichert ist, dass sich DRM-geschützte Medien auch in Zukunft abspielen lassen, ähnlich der fehlenden Unterstützung von Software heute nicht mehr existierender Hersteller. Bei einer hohen Marktdurchdringung von DRM-Systemen könnte der Fortbestand der mit Hilfe dieser Technik gespeicherten Information ungewiss sein.
* DRM wirft Fragen bei "Fair Use" auf
In vielen Ländern geht jedes urheberrechtlich geschützte Werk nach einer bestimmten Frist in den Public Domain über. Das heißt, nach Ablauf dieser Frist darf jedermann Werke frei kopieren und sie verkaufen (Auf dieser rechtlichen Tatsache basiert auch die 1911er Ausgabe der Encyclopædia Britannica, die in Wikipedia enthalten ist). Doch bislang erlaubt kein einziges DRM-System eine solche Freigabe von bisher urheberrechtlich geschützten Werken (Schweiz: [1], Art. 29-33).