Hallo Leute.
ich habe mal ne Frage bezüglich meiner Rechte wenn wakü zeug kaufe.
Hintergrund ist der: habe bei einer Firma für Wakü zubehör (welche sage ich nicht, weil ich mit denen noch in verhandlungen bin) eine Laing Pumpe DDC Pro gekauft. Es wurde die Pumpe seperat mit dem Pro Dekel geliefert.. ich habe beides gemäß der Anleitung Zusammengebaut (natürlich Dichtung usw nicht vergessen), und siehe da die Pumpe ist undicht!
Nun habe ich mich mit dem Support der Firma in Verbindung gesetzt und nachgefragt, ob sie das austauschen. Mit einem Verweis auf deren AGBs in denen sinngemäß steht
"ein Austausch binnen der des 14 tägigen Rückgaberechtes wird nur gewert wenn die Ware noch nicht eingebaut war, an sonsten wird bei Geldrückerstattung der Wertverlust abgezogen"
bekam ich die Rückmeldung, dass ich die Teile einschicken muss, und die vorort geprüft müssen ob ein selbstverschulden vorliegt, wenn ja ich nichts bekomme oder eben nur ein teil der Kosten rückerstattet.
Diese Aussage ist für mich unverständlich, da man ja:
1. die Pumpe zusammenbauen muss!!! kann ja nicht sein, dass die teile schicken, die zusammengebaut werden müssen, mit dem Kommentar, dass wenn man sie zusammenbaut, die Garantie erlischt ???
2. Kann man die Pumpe doch nur testen,wenn man sie an einen Wasserkreislauf anschließt! aber auch dann erlischt die Garantie..

Das ist ja wie wenn ich in einem Toaster ein Brot toaste, der toaster dabei kaputt geht und ich ihn nicht zurückgebe kann, weil ich schonmal ein Brot darin getostet habe.
Das macht für mich keinen Sinn...^^
Meiner meinung nach ist es nicht rechtens Teile anzubieten, die zusammengebaut werden müssen, dann aber zu sagen, dass wenn man sie zusammenbaut, man keine Garantie mehr hat..
Was meint ihr dazu??
ich habe mal ne Frage bezüglich meiner Rechte wenn wakü zeug kaufe.
Hintergrund ist der: habe bei einer Firma für Wakü zubehör (welche sage ich nicht, weil ich mit denen noch in verhandlungen bin) eine Laing Pumpe DDC Pro gekauft. Es wurde die Pumpe seperat mit dem Pro Dekel geliefert.. ich habe beides gemäß der Anleitung Zusammengebaut (natürlich Dichtung usw nicht vergessen), und siehe da die Pumpe ist undicht!
Nun habe ich mich mit dem Support der Firma in Verbindung gesetzt und nachgefragt, ob sie das austauschen. Mit einem Verweis auf deren AGBs in denen sinngemäß steht
"ein Austausch binnen der des 14 tägigen Rückgaberechtes wird nur gewert wenn die Ware noch nicht eingebaut war, an sonsten wird bei Geldrückerstattung der Wertverlust abgezogen"
bekam ich die Rückmeldung, dass ich die Teile einschicken muss, und die vorort geprüft müssen ob ein selbstverschulden vorliegt, wenn ja ich nichts bekomme oder eben nur ein teil der Kosten rückerstattet.
Diese Aussage ist für mich unverständlich, da man ja:
1. die Pumpe zusammenbauen muss!!! kann ja nicht sein, dass die teile schicken, die zusammengebaut werden müssen, mit dem Kommentar, dass wenn man sie zusammenbaut, die Garantie erlischt ???

2. Kann man die Pumpe doch nur testen,wenn man sie an einen Wasserkreislauf anschließt! aber auch dann erlischt die Garantie..


Das ist ja wie wenn ich in einem Toaster ein Brot toaste, der toaster dabei kaputt geht und ich ihn nicht zurückgebe kann, weil ich schonmal ein Brot darin getostet habe.
Das macht für mich keinen Sinn...^^
Meiner meinung nach ist es nicht rechtens Teile anzubieten, die zusammengebaut werden müssen, dann aber zu sagen, dass wenn man sie zusammenbaut, man keine Garantie mehr hat..
Was meint ihr dazu??