PhysX mit Nvidia IGP?

DvBs

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
12.02.2006
Beiträge
744
Zu der neuesten PhysX-Software von Nvidia steht ja, dass eine Grafikkarte mit min. 256 MB RAM benötigt wird.
Die IGP können ja, glaube ich, bis zu 512 MB Hauptspeicher als Grafik-RAM abzwacken.
Hat schon Wer probiert, ob man die IGP als PhysX-Device nutzen kann?
Ich meine natürlich, dass für die eigentliche Grafikkausgabe eine extra Grafikkarte zuständig ist.
Wenn das nämlich nicht gehen sollte, sch**ss was auf Hybrid-Power, dann kauf ich doch 'n Board mit AMD-Chipsatz.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Der OnBoard-Chip wird für PhysX warscheinlich zu langsam sein.
 
Der 8200 hat doch 16 SP, die Geforce 8500 GT auch.
Wenn die 8500 GT geht, warum dann nicht der 8200 oder liegt das an der RAM-Anbindung?
Das Problem ist ja, dass zu diesem Thema nirgends was zu lesen ist.
 
Hmm also als ich die IGP bei mir noch aktiviert hatte, war das kein Problem (Crosshair II Formula).
Allerdings hab ich die abgeschaltet, weil meine 8800GT kein Hybrid-Power unterstützt. Ob das mit den neuen Treibern auch noch funktioniert kann ich im Laufe das Abends ja mal probieren...

UPDATE: Gerade getestet. Lässt sich wunderbar auslagern auf den 780a, solange die 8200 mindestens 256MB Ram zugewiesen bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
:wink: Danke, das ist doch mal eine Aussage.

Du konntest also in den PhysX-Einstellungen auswählen, welcher Grafikadapter für die Berechnung zuständig sein soll und dort den IGP auswählen, richtig?

Darauf zielte meine Frage nämlich hauptsächlich.

Interessant wäre dann noch Eines:

Ich habe 4 GB RAM und arbeite unter Windows XP, wo dann nur 3 GB nutzbar sind. Wenn der IGP dann 256-512 MB zugewiesen werden, geht das dann nochmals von den 3 GB weg oder wird ein Teil des unter XP nicht nutzbaren Speicher genommen?
 
Interessant wäre dann noch Eines:

Ich habe 4 GB RAM und arbeite unter Windows XP, wo dann nur 3 GB nutzbar sind. Wenn der IGP dann 256-512 MB zugewiesen werden, geht das dann nochmals von den 3 GB weg oder wird ein Teil des unter XP nicht nutzbaren Speicher genommen?

sollte vom nutzbarn speicher abgezogen werden... denn man kann dadurch ja nicht mehr speicheraddressen zuweisen
 
Ich habe 4 GB RAM und arbeite unter Windows XP, wo dann nur 3 GB nutzbar sind. Wenn der IGP dann 256-512 MB zugewiesen werden, geht das dann nochmals von den 3 GB weg oder wird ein Teil des unter XP nicht nutzbaren Speicher genommen?
Das Problem ist die maximale Adressierbarkeit von nur 4 GB bei 32bit.
Mehr als 4 GB kann der Treiber auch nicht adressieren -> die 256MB gehen von den 3 GB weg.

ciao

Alex
 
Ist das denn bewiesen, kann das Jemand bestätigen oder ist das nur eine Vermutung?
Ich meine, die Zuweisung erfolgt doch im BIOS und die Treiber greifen doch nicht auf den VRAM zu, sondern auch übers BIOS der Grafikkarte, welches sich nun im Mainboard-BIOS befindet.
 
Und, keine Erkenntnisse zu diesem Thema?
 
Die 8200 ist viel zu lahm für PhysX, da wäre eine 8800GT die Grafik und PhysX gleichzeitig berechnet effektiver.

Ein 32Bit OS kann 4GB Ram verwalten. WinXP z.B. reserviert ~750MB für alle anderen Komponenten die noch über Ram verfügen, egal ob die Menge vorhanden ist oder nicht.

Aber erst wenn, neben dem Arbeitsspeicher, noch über 1GB Ram in anderen Komponenten im PC steckt, sind weniger als 3GB Arbeitsspeicher nutzbar.
 
Ist das denn bewiesen, kann das Jemand bestätigen oder ist das nur eine Vermutung?
Ich meine, die Zuweisung erfolgt doch im BIOS und die Treiber greifen doch nicht auf den VRAM zu, sondern auch übers BIOS der Grafikkarte, welches sich nun im Mainboard-BIOS befindet.

Das ist so, glaubs mir, ist auch schon 1000x gestestet. Die Speicheradressen müssen irgendeine Nummer haben und das BIOS läuft nicht mit 64bit ;-)
Der Adressbereich zw. 3 und 4 GB ist für PCI Geräte reserviert, je nach Steckkartenanzahl variiert deswegen der verfügbare RAM von board zu board.

ciao

Alex
 
Ok, Mist, dann ist meine Spekulation auf ein Board mit Nvidia-Chipsatz erst mal dahin.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh