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- Mitglied seit
- 31.01.2008
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Hallo, ich habe ein Amilo Xi1546 von Fuji beim Händler 1deins erstanden.
Das ganze ist jetzt ca. 21 Monate her. Inzwischen habe ich es bereits 2x wegen defekter Grafikkarte zu Fuji geschickt.
Nun ist die Grafik wohl ein drittes mal hinüber und ich werde es wieder einschicken müssen.
Mein Frage ist nun, muss ich das Notebook ein weiters mal zu Fuji schicken und dann erst zum Händler und ein Neugerät verlangen, oder gleich zum Händler oder kann ich sogar bei Fuji ein neues Gerät verlangen.
Ist es möglich den kompletten Kaufpreis zurückzuverlangen wenn ich das Gerät zum Händler zurückschicke?
Laut AGB von 1deins heißt es :
3.7. Kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertrages berechnen wir Gebrauchsvorteile mit einer
Pauschale von 0,1 % des Warenwertes pro Tag. Dabei bleibt sowohl Ihnen als auch uns vorbehalten
den Nachweis über einen geringeren oder höheren Wertverlust zu führen oder nachzuweisen, dass
ein Wertverlust nicht entstanden ist.
Wenn 1deins mir wirklich eine solche "Nutzungsgebühr" aufdrückt, ist es mir doch glaub ich erlaubt das defekte Gerät zu behalten, oder?
Ich weiß nicht so recht was ich machen soll ...
danke und gruß
Knut-Inge
Das ganze ist jetzt ca. 21 Monate her. Inzwischen habe ich es bereits 2x wegen defekter Grafikkarte zu Fuji geschickt.
Nun ist die Grafik wohl ein drittes mal hinüber und ich werde es wieder einschicken müssen.
Mein Frage ist nun, muss ich das Notebook ein weiters mal zu Fuji schicken und dann erst zum Händler und ein Neugerät verlangen, oder gleich zum Händler oder kann ich sogar bei Fuji ein neues Gerät verlangen.
Ist es möglich den kompletten Kaufpreis zurückzuverlangen wenn ich das Gerät zum Händler zurückschicke?
Laut AGB von 1deins heißt es :
3.7. Kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertrages berechnen wir Gebrauchsvorteile mit einer
Pauschale von 0,1 % des Warenwertes pro Tag. Dabei bleibt sowohl Ihnen als auch uns vorbehalten
den Nachweis über einen geringeren oder höheren Wertverlust zu führen oder nachzuweisen, dass
ein Wertverlust nicht entstanden ist.
Wenn 1deins mir wirklich eine solche "Nutzungsgebühr" aufdrückt, ist es mir doch glaub ich erlaubt das defekte Gerät zu behalten, oder?
Ich weiß nicht so recht was ich machen soll ...
danke und gruß
Knut-Inge