Netzteil defekt - Abzug des Gebrauchsvorteils rechtens?

Earthling

Neuling
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Hallo Leute,

vor knapp 2 Jahren habe ich ein Enermax Liberty 620W bei alternate gekauft. Dieses hat sich vor ein paar Wochen mit Funkenschlag verabschiedet. Da noch im Rahmen der Gewährleistung habe ich das Gerät eingeschickt.

Heute bekomme ich dann ein Schreiben von alternate, welches mir mitteilt, dass der Artikel weder repariert noch ausgetauscht werden konnte. Stattdessen wird mir eine Restwertgutschrift in Höhe von 58,39 € gutgeschrieben. Nach Abzug des "Gebrauchsvorteils".

Der Gag ist: Das Enermax Liberty 620W ist bei alternate als lieferbar für 129 € gelistet. Bezahlt habe ich 2006 144 €. Das geht doch nicht, oder?

Nachdem ich mir die Bewertungen durchgelesen habe, ist es wohl schon fast standard das die Liberty Serie spätestens nach 2 Jahren den Geist aufgibt. Da ich auch mit einer neuen Grafikkarte liebäugele, wäre mir ein stärkeres NT schon ganz recht. Die Frage wäre nun folgende:

Wenn ich auf einem Austausch bestehe, verlängert sich die Garantie dann wieder?
 
Zuletzt bearbeitet:
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nein, aber ein Anrecht auf Austausch haste du. Garantie gilt ab Kaufdatum, auch wenn das Gerät einen Tag vor Ablauf der 2 Jahre ausgetauscht wird. Also nach meiner erfahrung hast du anrecht auf gleichen (oder gleichwertigen) Ersatz. Sonst wär das ja so wie als wenn ich nen BMW zur Reparatur schicke und nen Fiat wieder bekomme :fresse:
Ich hatte mal etwas ähnliches mit einem anderen Händler, Board war defekt. Ich konnte mir entweder ne Gutschrift geben lassen (über den aktuellen Neupreis) oder ein gleichwertiges Board aussuchen was sie im Shop hatten. Ich hab dann die gutschrift genommen. aber sie wollen dich ja hier einfach mit ner gutschrift abspeisen. du hast Anrecht auf Ersatz, also würd ich das mal anfragen.
 
Garantie ab Kaufdatum würde für mich auch mehr Sinn machen. Ich bin halt nur etwas verwirrt, weil Saturn mir neulich sagte, das die Garantie wieder von neuem beginnt. Hatte ein defektes Logitech Racing Wheel, und hab auch ne neue Rechnung bekommen.
 
das wird wohl eher daran liegen das auf der rechnung eine andere Seriennummer vermerkt ist als die die dann auf dem austauschgerät steht ;-)
Aber auf der "neuen" Rechnung steht dann auch drauf das das ein austauschgerät ist und von wann die originalrechnung ist...
 
Nachdem ich mir die Bewertungen durchgelesen habe, ist es wohl schon fast standard das die Liberty Serie spätestens nach 2 Jahren den Geist aufgibt. Da ich auch mit einer neuen Grafikkarte liebäugele, wäre mir ein stärkeres NT schon ganz recht. Die Frage wäre nun folgende:

Kleine Anmerkung: Selbst wenn du auf die Idee kommst eine GTX 280 oder 4870x2 zu verbauen sollte das Liberty noch locker reichen ;)
 
Ich würde statt über die Gewährleistung von Alternate über die Garantie von Enermax gehen, die besteht nämlich 3 Jahre ;). Da sollte ein Tausch möglich sein, entweder direkt über Enermax oder aber über Alternate, die das NT dann bitte weiterschicken sollen. Bitte niemals Gewährleistung und Garantie verwechseln ;).
 
wenn sie es nicht tauschen/reparieren hast du anrecht auf den kaufpreis.
 
wenn sie es nicht tauschen/reparieren hast du anrecht auf den kaufpreis.
Woher hast du das, dies ist NICHT richtig! Es ist korrekt dass dir Alternate im Fall einer Gutschrift nach Nutzung der Teile Geld abziehen darf, den § suche ich jetzt aber nicht ;).
 
Kläre das am besten wie Luschy schon schrieb direkt bei Enermax.

Das Liberty 620W ist eine Fehlkonstruktion, und das weiß Enermax auch. Von diesem Model haben sich etliche mit Funkenflug verabschiedet.

Kannst ja mal probieren, ob ein Modu drin ist.
 
ich denke sein problem ist, dass das alles schon passiert ist :d er hat es ja schon zu alternate gegeben und das geld bekommen. ruf da an, wenn die das produkt sogar noch gelistet haben MÜSSEN sie es dir tauschen innerhalb der gewährleistung, oder es eben zu Enermax schicken die das Gerät dann reparieren/tauschen.
 
Woher hast du das, dies ist NICHT richtig! Es ist korrekt dass dir Alternate im Fall einer Gutschrift nach Nutzung der Teile Geld abziehen darf, den § suche ich jetzt aber nicht ;).

innerhalb der garantie/gewährleistung dürfen die dir gar nichts abziehen,
denn sie sind gezwungen gleichwertig oder besser zu tauschen notfalls und dies schliesst eine wertminderung aus!

Er hat keine Rücksendunng beantragt, sondern einen garantiefall!
Dort gibt es keine gebrauchminderenden abzüge!!!
 
@ MPX1

gebe dir Recht bei der GTX 280, aber die 4970X2 sollte ja schon alleine bis zu 330W unter Last ziehen. Das wäre mir persönlich zu nah am Limit.

@ Luschi / Utila

Ja, hab da gestern auch schon angerufen und gefragt wie das mit dem Austausch eigentlich läuft. Ich werd gleich mal alternate anrufen ;)

@ Janotheo

Ich hab nur ne Gutschrift bekommen ... mit nem kleinen Bonus. "Bei einer Neubestellung eines Alternativartikels werden keine Versandkosten berechnet". Immerhin ^^

@ all

Danke für eure Antworten, ich halte euch auf dem Laufenden.
Hinzugefügter Post:
Ergebnis alternate call:

Die nette Dame an der Serviceleitung ist der Meinung, dass sie dazu berechtigt sind, die Sache so mit der Gutschrift abzuwickeln. Sie hat dafür sogar extra nachgefragt. Meine Forderung, mir das defekte NT zwecks Direktabwicklung über Enermax zurückzusenden, wurde abgelehnt. Daraufhin meine Androhung, das Ganze zum Rechtsanwalt geben zu müssen. Sie will das nochmals klären und sich dann melden.

Man darf gespannt sein ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sie dir für das NT Geld erstatten, dann musst du eine kleinere Summe hinnehmen. Allerdings würde ich anstatt des Geldes ein NT (wird dann ein repariertes sein) verlangen.
Wenn das Geld fast für ein gleichwertiges NT, wo möglich noch mit besserer Effizienz reicht, würde ich aber das Geld nehmen und ein neues NT kaufen.
 
@ MPX1

gebe dir Recht bei der GTX 280, aber die 4970X2 sollte ja schon alleine bis zu 330W unter Last ziehen. Das wäre mir persönlich zu nah am Limit.

http://www.computerbase.de/artikel/hardware/grafikkarten/2008/test_radeon_hd_4870_cf_geforce_gtx_260_sli/26/#abschnitt_leistungsaufnahme

511W aus der Steckdose und dabei gilt zu bedenken, dass 1. das Testsystem von CB stärker als dein System ist und 2. noch der Wirkungsgrad miteinberechnet werden muss, folglich liegt die Gleichstromleistung, die das NT bringen muss bei nur ungefähr 410W (80% Wirkungsgrad). Sollte also problemlos gehen, einziges Problem ist eben die für seine Leistungsklasse relativ geringe 12V Leistung.
 
innerhalb der garantie/gewährleistung dürfen die dir gar nichts abziehen,
denn sie sind gezwungen gleichwertig oder besser zu tauschen notfalls und dies schliesst eine wertminderung aus!

Er hat keine Rücksendunng beantragt, sondern einen garantiefall!
Dort gibt es keine gebrauchminderenden abzüge!!!
Innerhalb der Garantie dürfen sie mit dir sogar (fast) machen was sie wollen ;).

Innerhalb der Gewährleistung müsstest du nach 6 Monaten sogar beweisen dass der Defekt schon immer vorhanden war...
Das mit dem Tausch ist richtig, allerdings nur wenn er möglich ist. Gibt viele Teile die nicht so lange verfügbar sind, und da gibt es dann nur Geld zurück. Und zwar mit Abzug.
 
Hi,

so dumm es auch klingt : Das was Alternate da macht dürfen Sie

Hatten bei einer Firma wo ich vorher gearbeitet habe mit einer Alternate Tochter (Großhändler) ähnliches Problem.

Ging um eine defekte Graka (diese war allerdings nicht mehr lieferbar).

Bin als gelernter Kaufmann ebenfalls davon ausgegangen das dies nicht mit rechten Dingen zu gehen kann.

Wir haben damals den Fall zum Rechtsanwalt gegeben welcher uns dann aber mitteilte das es rechtens ist.

Es ist möglich das die Sachlage bei dir anders aussieht das dein Gerät noch lieferbar ist. Da weiß ich allerdings nicht bescheid.
 
Ihm geht es zurzeit wohl auch eher darum, die Garantie in Anspruch nehmen zu können, die ihm von Enermax ja zugestanden wird. Allerdings verwehrt Alternate das zurücksenden bzw weiter senden, woduch er in dem Zwang der Gewährleisung bleibt. Und das ist meines Erachtens nicht rechtens, da solch ein Vorgehen jegliche Garantiebestimmungen ad absurdum führen würde, da sie somit nie greifen könnten.
Alternate bietet ihm die Ausgleichszahlung ja in Bezug auf sein Gewährleistungsrecht an, was durchaus rechtens ist, sofern er selbiges denn in Anspruch nehmen will. Wobei es fraglich ist, warum sie ihm den Artikel nicht einfach umtauschen, statt eine abzügliche Gutschrift zu geben, da selbiger ja schliesslich lieferbar ist.
 
Hi,

sry hatte vorhin noch vergessen was zu schreiben.

Die Graka mit der damals das Problem bestand hatte seitens Asus sogar noch über 1 Jahr Garantie. (Asus macht Garantieabwicklung aber nur über den Distributionsweg).

Genau genommen konnte ich sogar dank Kontaktaufnahme mit Asus feststellen das die Karten dorthin weitergeleitet und umgetauscht wurde.

Ändert nicht daran das der Rechtsanwalt gesagt hat das wir keine Chance hätten.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. scheiss anwalt.

2. geld zurück = wandlung, wandlung = rechnungsbetrag erstatten, abzugsfähig nein.
wer was anderes mit sich machen lässt ist selber schuld.

3. bin ebenfalls gelernter Kfm. und war jahrelang im service tätig.

4. ist mir nun egal was ihr weiterhin schreibt. nur schade das hier manche leute irgendwelche firmen bevorteilen wollen die solche dinge nicht machen dürfen. Sie dürften ihm ein gebrauchtes NT geben, aber das dürfen sie ihm nicht so verrechnen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ich will niemanden bevorteilen.

Ich hab nur geschrieben wie es bei uns damals gelaufen ist.

Meiner persönlichen Meinung und der kaufmännischen Kram nach den ich gelernt habe gehe ich eigentlich ebenfalls davon aus das diese Verfahrensweise so nicht iO sein kann...

Allerdings scheint Alternate da Erfahrung drin zu haben, die Mitarbeiter der Tochterfirma mit der ich mich damals rumgeschlagen habe waren jedenfalls sehr souverän darin das ganze abzublocken. Selbst mit meinen Informationen das die Karte seitens Asus ausgetauscht wurde konnte ich da nichts reißen.
 
Also ich lasse das sicher weiter eskalieren. Das sie mit der Gutschrift und Abzug im Recht sind mag sein. Ist zwar total bescheuert, denn für 58 € bekomme ich kein neues Markennetzteil, aber gut. Was meines Erachtens aber nicht geht ist, dass sie das NT nicht zurückschicken.

PS: Alternate hat auf seiner HP im Reklamationsbereich ja auch extra ne Rubrik Händler-direkt-abwicklung. Witzigerweise ist Enermax da NICHT aufgeführt. Was wohl der GRund dafür sein mag? Mich mit 58 € abspeisen, das NT bei Enermax einschicken und ein neues zurückbekommen was dann für 129 € normal verkauft wird?
 
1. scheiss anwalt.

2. geld zurück = wandlung, wandlung = rechnungsbetrag erstatten, abzugsfähig nein.
wer was anderes mit sich machen lässt ist selber schuld.
Du musst es ja wissen, hast bestimmt Jura studiert und ein Statsexamen gemacht und somit selbst zugelassener Anwalt?

Zu 2.: Das ist keine Wandlung, da es auf Basis von Gewährleistung läuft. Deswegen auch nicht der komplette Kaufpreis als Erstattung! Kannst du auch öfters in der c't nachlesen welche solche Informationen von Anwälten holen - aber die sind ja alle "scheiße"...

Das einzige was hier nicht korrekt ist, dass der Betrag ausgezahlt wurde. Man hat durchaus das Recht die Sache reparieren/tauschen zu lassen...
 
Also ich lasse das sicher weiter eskalieren. Das sie mit der Gutschrift und Abzug im Recht sind mag sein. Ist zwar total bescheuert, denn für 58 € bekomme ich kein neues Markennetzteil, aber gut. Was meines Erachtens aber nicht geht ist, dass sie das NT nicht zurückschicken.

PS: Alternate hat auf seiner HP im Reklamationsbereich ja auch extra ne Rubrik Händler-direkt-abwicklung. Witzigerweise ist Enermax da NICHT aufgeführt. Was wohl der GRund dafür sein mag? Mich mit 58 € abspeisen, das NT bei Enermax einschicken und ein neues zurückbekommen was dann für 129 € normal verkauft wird?

Ich geh ehrlich gesagt auch davon aus das die des Geld einstreichen wollen...

War gerade mal ganz kurz auf der Enermax HP, wenn ich das soweit richtig einschätzen kann man die das wie Asus nur übern Distri weg.

Somit hast du wohl keine Chance da selber irgendwas zu machen:(

Finde das ehrlich gesagt eine Riesen Sauerei was die da machen.

Wie gesagt bei der Graka von der Aktion bei uns weiß ich definitiv das Asus sie ausgetauscht hat. Bei der Alternate Tochter wollte man davon allerdings nichts wissen...
 
@Earthling:

Hallo,

lass das nicht mit Dir machen. Guck Dir bitte das Urteil vom EuGH an. Den Link dazu habe ich oben geschrieben. Entweder Du bekommst Dein Geld vollständig zurück oder aber einen gleichwertigen Ersatz. Sollte sich der Verkäufer weigern, kannst Du damit auch zum Verbraucherschutz gehen oder direkt zum Anwalt. Die fallen damit 100% hinten runter.

Grüsse
 
Wonach richtet sich denn bitteschön dieser Gebrauchsvorteil? 60€ finde ich ja fast ein wenig dreist.
 
Wonach richtet sich denn bitteschön dieser Gebrauchsvorteil? 60€ finde ich ja fast ein wenig dreist.

Die haben da irgendwas was mir die Dame am Phone als ISO-Tabelle verkaufen wollte. Keine Ahnung, glaube kaum das sowas genormt ist. Das legen die wohl selbst fest. Auf jeden Fall richtet sich das wohl maßgeblich nach der Gebrauchszeit.

Mir ist ja im Frühjahr auch meine Palit 8800GTX geplatzt, die auch nicht repariert oder ersetzt werden konnte. Da war sie knapp über ein Jahr alt. Mein Glück war, dass sich zum einen der Gebrauchsvorteil an der Originalrechnung bemißt, und die 8800GTX ja seit Launch doch deutlich im Preis gefallen ist. Bei 550 € Neupreis kamen so noch 325 € raus, die XFX 8800GTX XX die ich jetzt drin hab hat nur 250 gekostet. Kann also theoretisch auch andersrum gehen.

Aber mal ehrlich, wären es jetzt 80 € Gutschrift gewesen, hätte ich nicht mal was gesagt und einfach die 30€ für nen Modu draufgelegt.
 
Es gibt eine gesetzliche Gewaehrleistung von i. d. R. 24 Monaten, die dem direkten Vertragspartner (also dem Haendler) gegenueber zu beanspruchen ist. In den ersten 6 Monaten wird stets angenommen, dass der geruegte Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges (also beim Kauf) bestand, ab dem 7ten Monat muss der Kaeufer dies beweisen. Das ALTERNATE auf einen solchen Nachweis scheinbar verzichtet hat, ist bereits als kulant einzuschaetzen. Auch wenn´s manchem nicht passt.

Garantie hingegen ist, was der Hersteller Dir verspricht. Garantie ist eine freiwillige Leistung, einen gesetzlichen Anspruch auf Garantie gibt es ausdruecklich nicht, ausserdem kann der Hersteller sie ausgestalten und einschraenken (etwa auf bestimmte Regionen - deshalb auch die Seriennummer). Wie lang sie ist, liegt ebenfalls im Ermessen des Herstellers. Sie ist in jedem Fall dem Hersteller gegenueber zu beanspruchen.

Soviel zu den Vokabeln (auch wenn morgen der naechste Thread geoeffnet werden wird und dieselben Maerchen auf´s Neue verbreitet werden).

Den gezogenen Nutzungsvorteil in Ansatz zu bringen ist rechtens. Zwar ist er nicht explizit gesetzlich geregelt, aber in der Rechtssprechung erstarkt: wer ein Auto kauft und nutzt, muss auch fuer die anteilige Nutzung bezahlen, wenn er spaeter im Rahmen der Gewaehrleistung wirksam wandelt. Alles andere waere auch irgendwie unlogisch, oder ... ?
 
Danke für die Belehrung. Du magst mit deinen Definitionen ganz bestimmt Recht haben. Allerdings lässt du die wesentlichen Punkte aus, was mich zu dem Schluss bringt, dass du hier Partei für die Händler ergreifst. Und der Versuch uns als Endkunden das Ganze schmackhaft zu machen, geht auch ein wenig in die Hose. Sorry.

In den ersten 6 Monaten wird stets angenommen, dass der geruegte Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges (also beim Kauf) bestand, ab dem 7ten Monat muss der Kaeufer dies beweisen. Das ALTERNATE auf einen solchen Nachweis scheinbar verzichtet hat, ist bereits als kulant einzuschaetzen.

Ist die Frage inwiefern es schwer sein sollte das zu Beweisen, bei der Menge der explodierten Libertys. Davon abgesehen ... Enermax bietet wie gesagt 3 Jahre Garantie an und alternate rückt das NT nicht raus. Von daher ist dein obiges Argument vollkommen bedeutungslos.

Den gezogenen Nutzungsvorteil in Ansatz zu bringen ist rechtens. Zwar ist er nicht explizit gesetzlich geregelt, aber in der Rechtssprechung erstarkt: wer ein Auto kauft und nutzt, muss auch fuer die anteilige Nutzung bezahlen, wenn er spaeter im Rahmen der Gewaehrleistung wirksam wandelt. Alles andere waere auch irgendwie unlogisch, oder ... ?

Deine Argumentation finde ich äußerst fragwürdig. Laut dieser Logik wäre die Gewährleistung nicht mehr als eine Zusage, ein bestimmtes Gerät für die Dauer von idr. 2 Jahren zu nutzen. Gewährleistung besagt aber, dass das Gerät MINDESTENS 2 Jahre halten muss/soll.

Ernsthaft eXtremist, ist totaler Schwachsinn. Den Gebrauchsvorteil den ich hier gehabt habe, ist doch schon 10 mal wieder weg weil ich seit 4 Wochen ohne Rechner da sitze, weil alternate seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat. Da müsste ich doch jetzt eigentlich Schadensersatz verlangen, oder? :coolblue:

Bei nem Auto kann das unter Umständen ja Sinn machen, wenn da einer in einem Jahr 300tkm auf das Ding schrubt und es danach nix mehr Wert ist. Aber auch da hat der Verkäufer 3 mal Gelegenheit nachzubessern. Und wenn z.b. das KFZ als unfallfrei verkauft wurde, sich aber später rausstellt das es doch einen hatte (von mir aus vom vor-vor besitzer), dann ist der Vertrag auch unwirksam. Und da gibts auch keinen Gebrauchsvorteil, egal wieviel KM der in der Zeit draufgejallert hat!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist die Frage inwiefern es schwer sein sollte das zu Beweisen, bei der Menge der explodierten Libertys. Davon abgesehen ... Enermax bietet wie gesagt 3 Jahre Garantie an und alternate rückt das NT nicht raus. Von daher ist dein obiges Argument vollkommen bedeutungslos.
In der Regel benötigt man dazu einen Sachverständigen. Der kostet wesentlich mehr als das Netzteil wert ist. Dies ist gesetzlich geregelt und den Garantieanspruch hast du nicht gegenüber Alternate.

Deine Argumentation finde ich äußerst fragwürdig. Laut dieser Logik wäre die Gewährleistung nicht mehr als eine Zusage, ein bestimmtes Gerät für die Dauer von idr. 2 Jahren zu nutzen. Gewährleistung besagt aber, dass das Gerät MINDESTENS 2 Jahre halten muss/soll.

Ernsthaft eXtremist, ist totaler Schwachsinn. Den Gebrauchsvorteil den ich hier gehabt habe, ist doch schon 10 mal wieder weg weil ich seit 4 Wochen ohne Rechner da sitze, weil alternate seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat. Da müsste ich doch jetzt eigentlich Schadensersatz verlangen, oder? :coolblue:

Bei nem Auto kann das unter Umständen ja Sinn machen, wenn da einer in einem Jahr 300tkm auf das Ding schrubt und es danach nix mehr Wert ist. Aber auch da hat der Verkäufer 3 mal Gelegenheit nachzubessern. Und wenn z.b. das KFZ als unfallfrei verkauft wurde, sich aber später rausstellt das es doch einen hatte (von mir aus vom vor-vor besitzer), dann ist der Vertrag auch unwirksam. Und da gibts auch keinen Gebrauchsvorteil, egal wieviel KM der in der Zeit draufgejallert hat!
Mag sein dass dir einige Sachen nicht gefallen, aber so sieht das Gesetz es halt mal. Dass du deinen Rechner wegen des defekten NTs nicht nutzen kann tut hier nix zur Sache. Ich bin mir recht sicher dass Alternate explizit Haftung für mittelbare Schäden ausgenommen hat (alles andere ist betriebswirtschaftlicher Selbstmord) und die AGB und dies Regelung in der AGB gültig ist. Dann ist es auch rechtens dir für die Zeit der Nutzung einen Abschlag in Rechnung zu stellen!
 
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