Kleingewerbe: was beachten? (selbständige Aushilfe für PC-Dienst)

Belgarion

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Ich könnte auf Auftragsbasis bei nem PC-Service aushelfen. Dazu müßte ich ein Kleingwerbe anmelden. Was muss ich da alles beachten?

- sozial/rentenversicherungsabgaben?
- umsatzsteuer?
- rechnungen? (ich soll rechnungen für den PC-service schreiben, und beim "kunden" wiederum fülle ich nen stundenzettel des PC-sercive aus, der für den kunden dann ne rechnung des PC-service ist)
- sonst noch was?

Vielleicht macht ja jemand so was in der art, oder auch was ähnliches, wo man auftragsmäßig für eine firma in deren namen arbeitet.
 
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du kannst dich als klein-unternehmer melden :)

geh einfach zum Gewerbeamt oder zur Handelskammer....

such dir auf jedenfall guten Steuerberater :)
 
hum stuerberater? ich dachte an erstmal vlt. 200-300€ einnahmen pro monat... ^^ braucht man da nen steuerberater?

mach das als nebenjob zum studium.
 
falls du bafög bekommst könnte das probleme geben, soweit ich mich erinner
 
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eventuelles Kindergeld fällt weg!
 
Zu den Rechnungen:
Was du beachten musst, steht sehr schön im Gesetz aufgezählt:
§ 14 Abs. 4 UStG, beachte aber insbesondere § 33 UStDV.
Weiterhin: Du musst keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, du kannst dich für die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 19 UStG entscheiden, bist aber hieran, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht entfallen, dann 5 Kalenderjahre gebunden. Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung greift von Amts wegen, die Nichtanwendung ist zu erklären.
Wenn du diese Möglichkeit nutzt, kannst du übrigens keine gezahlte Umsatzsteuer bei deiner Umsatzsteuerschuld anrechnen.
 
Weiterhin: Du musst keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, du kannst dich für die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 19 UStG entscheiden, bist aber hieran, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht entfallen, dann 5 Kalenderjahre gebunden.
auch wenn ich zB ab dem 2. jahr schon mehr verdiene bzw. genauer gesagt "umsatz mache" als die kleinunternehmegrenze?

der vorteil bei ausweis der Ust wäre natürlich, dass meine dienste für andere unternehmer und firmen attraktiver sind. andererseits: ohne USt könnte ich natürlich auch einfach sagen "ich weise zwar keine USt aus, dafür bin ich aber auch 10€ billiger pro stunde"


Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung greift von Amts wegen, die Nichtanwendung ist zu erklären.
Wenn du diese Möglichkeit nutzt, kannst du übrigens keine gezahlte Umsatzsteuer bei deiner Umsatzsteuerschuld anrechnen.
das is jetzt juristisch formuliert - versteh ich jetzt nicht so ganz :d


wie funktioniert das denn GANZ grob? ich hab in nem monat rechnungen mit zB insgesamt 100€ Ust. muss ich das dann ans finanzamt zahlen? und was bekomme ich davon dann wieder, und wann, und warum überhaupt? oder bekäm ich die Ust nur von dingen wieder, die ich dann für meine "firma" wiederum einkaufe? was ist der vorteil für mich, wenn ich Ust ausweise? bzw. ab wann wäre es ein vorteil? zB auto hab ich keines, brauche ich auch erstmal nicht. auch kein büro. an kosten hab ich an sich nur papier, tinte und ggf. bahnticket (ich mach das in köln per bus&bahn und ggf. fahrrad).


vtl. kennt ja einer nen link, der das aus kleinunternehmersicht erklärt (die kette mit der mehrwerts-rechnung durch die versch. ebenen rohstoffe => verarbeitung => zusammenbau => großhandel => handel => endkunde kenne ich).




@blogscreen: ach so, o.k.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hatte jetzt ein semester buchführung und das ist mehr aufwand als man glauben möchte.
 
ich hatte jetzt ein semester buchführung und das ist mehr aufwand als man glauben möchte.

naja, als kleingewerbe muss man nur eine einnahmen-ausgaben-rechnung machen, mehr nicht. nichts mit kontierung, rückstellungen, "konto x an y" usw.

hatte auch mal buchhaltungswesen vor ein paar jahren als vorlesung.
 

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