Kalorean
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Deine Quelle hier ist aber gerade für unsere Hardwarefälle in der Praxis möglicherweise nicht unwesentlich relevant.
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Also neue Hardware, die auf mehr als nur auf 'Funktionalität' getestet - sprich bis zur Kotzgrenze übertaktet und für zu wenig gut befunden - nach Widerruf, Rücksendung und Weiterverkauf als 'neu' den Besitzer wechselt, dieser dann möglicherweise Mangelansprüche geltend machen könnte. Wobei womöglich erneut zu klären wäre, wie man 'Gebrauch von einiger Dauer' juristisch verstehen wollen würde.
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Hieraus lässt sich ableiten: Der Begriff des Gebrauchs geht über ein bloßes Testen hinaus und meint etwa den Fall, dass Schuhe nicht nur anprobiert, sondern einige Zeit getragen wurden. Ein Gebrauch läge auch dann vor, wenn das Handy nicht nur kurz getestet, sondern ein oder zwei Tage benutzt und herumgetragen wurde.
Erhalt der Käufer eine derart gebrauchte statt einer neuen Sache, kann er darum Mängelansprüche geltend machen.
Also neue Hardware, die auf mehr als nur auf 'Funktionalität' getestet - sprich bis zur Kotzgrenze übertaktet und für zu wenig gut befunden - nach Widerruf, Rücksendung und Weiterverkauf als 'neu' den Besitzer wechselt, dieser dann möglicherweise Mangelansprüche geltend machen könnte. Wobei womöglich erneut zu klären wäre, wie man 'Gebrauch von einiger Dauer' juristisch verstehen wollen würde.
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