RieXan
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@Nobbi Habogs Gewährleistungsansprüche lassen sich mit einer ausgestellten Abtretungserklärung des Erstkäufers immer übertragen. Selbst eine Ausschlussklausel in den AGB ist unzulässig (OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2014, Az.: 4 U 99/14).