Asus ich brauche eure Hilfe

gismo1voss

Semiprofi
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Ich habe im August 2018 über real online eine Asus strix Z370 - f gekauft. Leider ist letzte Woche kaputt gegangen. Mitten beim Video gucken, ist mein Rechner ausgegangen. Habe jetzt eine zwischenlösung drin. Mein Händler sagte mir heute, das ich wahrscheinlich nur ein Restwert an Geld bekomme, aber kein neues Board. Könnt ihr mir helfen? Es nennt sich Zeitwert Erstattung. Ich habe kein Geld um mir ein Neues Board zu kaufen. Mfg Thomas
Rechtschreibfehler könnt ihr gerne behalten
😊
P. S könnte ich die Garantie direkt über euch machen? Rechnung von Bora Computer ist dabei
 
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Kleiner Tip, der Kunde entscheidet über die Art der Mangelbeseitigung. Da der Händler offensichtlich nicht von der Beweislastumkehr im Rahmen der Gewährleistung gebraucht macht und es für real auch nicht unverhältnismäßig ist, bestehe, inkl. Fristsetzung, auf gleichwertigen Ersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Zeitwert musst du nicht akzeptieren.

Edit: Was denn nun, Real oder Bora?
 
machn ticket bei asus auf.

ich bin wegen meinem monitor mit denen in kontakt und bin bis auf die qualität der austausch monitore sehr zufrieden.

Deutscher support der spätestens 1 tag später antwortet. auch der telefonsupport war deutsch und kompetent.

aber das board ist ja bereits beim händler? dann wirds schwierig :d
 
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Ich habe bi Real.de das gekauft, und der Verkäufer war Bora Computer

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Nein das Boars ist bei mir. Habe mit den en erst heute Telefoniert, und da sagten sie es mir. Die sagten auch ich müsste den Versand bezahlen. Habe sowas noch nie erlebt.
 
Dann sind deine Forderungen gegen Bora und nicht real. die stellen nur die Plattform. Ändert aber nichts an meiner Aussage. Treff die wahl der Nachbesserung inkl. Fristsetzung!
ASUS Monitore haben einen anderen Garantieservice als z.b. Grafikkarten und Boards.
 
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So Ticket erstellt. Hoffe die Helfe mir. Dürfen die eigentlich nur einen Zeitwert anbieten?.
 
Theoretisch ja, aber nur wenn eine andere Nachbesserung unverhältnismäßig ist. Wenn der Artikel z.b. nicht mehr Lieferbar ist, so wie es bei deinem Board der Fall ist, müssen sie dir einen gleichwertigen Ersatz anbieten. (Oder besser)
 
So alt ist das Asus Strix Z370-F ja nicht. Glaube kaum das Asus sowas nicht mehr hat. Ich hoffe einfach auf ein wenig Glück
 
Asus ist da irrelevant. Du hast einen Vertrag mit Bora Computer. ASUS muss da, leider, gar nichts machen. Setze Bora eine Frist und bestehe auf eine Nachbesserung.
 
nö müssen nicht aber sie haben ja ebenfalls endkunden support. über den händler dauert das einfach nur länger. zmindest beim monitor wärs so gewesen und beim monitor wärs ne katstrophe gewesen wenn ich den monitor immer von mediamarkt hätte holen müssen oder so. katstrophe.
 
Bei Mainboards läuft es leider anders. Da läuft in der Regel alles über den Händler. Direkt zwischen ASUS und Kunde gibt es da nicht. Hoffen wir mal auf Kulanz seitens ASUS wenn der TE dem Händler keine Frist setzen möchte.
 
An sich ist Bora zur Garantie-Abwickelung innerhalb zwei Jahre nach Kauf verpflichtet, das entspricht auch den Garantiebedingungen von Asus.

Wenn der Händler sich quer stellt ist auch eine direkte RMA möglich, zwei Jahre nach Kauf wäre er dazu dann ohnehin nicht mehr verpflichtet.

Auf die Retail-Komponenten gibt Asus ja drei Jahre Garantie.
 
Haben eine Mail von Asus bekommen. Soll mich an meinen Händler wenden. Auf mein Problem sind die nicht eingegangen. Wollte nur wissen ob ich mich auf den Zeitwert einlassen muß.
 
Musst du nicht. Das ASUS so reagieren wird war abzusehen.
 
Ich würde das Board morgen zum Händler schicken. Soll ich ein Schreiben dabei legen, das ich ein Austausch oder Reparatur verlange, und das ich mit einen Zeitwert nicht einverstanden bin. Gibt es da einen §?
 
Das Board ist mehr als ein Jahr alt, somit gilt die Beweislastumkehr. Also Du musst dem Händler beweisen, dass der Fehler bereits beim Besitzübergang nach dem Kauf vorhanden war.
Das dürfte sehr schwierig bis unmöglich werden. Theoretisch klingt die gesetzliche Händlergewährleitung von 2 Jahren ja ganz toll, aber sie hilft Dir eben nur in den in den ersten 6 Monaten wirklich problemlos.
Du bist da auf Kulanz des Händlers angewiesen.
Die Zeitwerterstattung ist da kein schlechtes Angebot. Ist ja auch nicht so, dass Du das Board nicht ein Jahr lang nutzen konntest.

BORA muss, faslls Du die Herstellergarantie beanspruchen willst und nicht die Händlergewährleistung, das Board dann als Garantiefall an Asus weiterleiten, aber nicht zwangsläufig für Dich kostenlos.
 
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Ich würde das Board morgen zum Händler schicken. Soll ich ein Schreiben dabei legen, das ich ein Austausch oder Reparatur verlange, und das ich mit einen Zeitwert nicht einverstanden bin. Gibt es da einen §?

Das schreibt Bora Computer zum Thema Garantie in die Artikel im Shop:

Bitte beachten Sie: Die Herstellergarantie des Artikels umfasst grundsätzlich alle Mängel, die innerhalb der Garantiezeit entstehen und nicht von Ihnen verursacht wurden. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich mindestens auf das Land der Bundesrepublik Deutschland. Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber. Die Kontaktdaten für den entsprechenden Garantieanspruch entnehmen Sie bitte unserer Herstellerübersicht. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Bei Fragen zu den genauen Bedingungen der Herstellergarantie Ihres Produktes wenden Sie sich bitte an support@bora-computer.de

Also wollen die wie manch anderer Händler auch, die Kosten der Garantie-Abwickelung auf die Kunden schieben bzw. vermutlich am liebsten viel zu geringen Zeitwert erstatten.

Also solltest Du ausdrücklich Reparatur/Austausch auf Herstellergarantie verlangen.
 
Hab einen Zettel rein gemacht. Das ich ein Reparatur bzw erstaz haben möchte, sollte es nicht mehr verfügbar sein einen gleichwertigen oder besseren erstaz. Und das ich auf keinen Fall einen Zeitwert akzeptiere. Hoffe es hilft
 
Das Board ist mehr als ein Jahr alt, somit gilt die Beweislastumkehr. Also Du musst dem Händler beweisen, dass der Fehler bereits beim Besitzübergang nach dem Kauf vorhanden war.
Das dürfte sehr schwierig bis unmöglich werden. Theoretisch klingt die gesetzliche Händlergewährleitung von 2 Jahren ja ganz toll, aber sie hilft Dir eben nur in den in den ersten 6 Monaten wirklich problemlos.
Du bist da auf Kulanz des Händlers angewiesen.
Die Zeitwerterstattung ist da kein schlechtes Angebot. Ist ja auch nicht so, dass Du das Board nicht ein Jahr lang nutzen konntest.

BORA muss, faslls Du die Herstellergarantie beanspruchen willst und nicht die Händlergewährleistung, das Board dann als Garantiefall an Asus weiterleiten, aber nicht zwangsläufig für Dich kostenlos.


Das ist nur der Fall wenn sich Bora auf die Beweislastumkehr beruft. Dies machen sie aber nicht. Somit sind sie in der Gewährleistungspflicht und der Kunde kann wählen wie nachgebessert wird.
 
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Laut Asus wird dieses Board nicht mehr Hergestellt.

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Wheity[ASUS] könntest Du Dich bitte per Pn melden. Danke dir
 
Wie gesagt, dein Ansprechpartner ist Bora Computer. Asus wird hier nichts mehr machen. Bora sollte dir dann gleichwertigen Ersatz anbieten wenn das Board nicht mehr hergestellt wird. So alt ist es nun ja auch noch nicht.
 
Steht doch im Startpost. Der Händler bietet Restwertgutschrift an und das auch nur wahrscheinlich. Ein neues Board nicht.
 
Und ich sagte bereits das dies rechtlich so nicht zulässig ist! ;)
Seine Rechte kennen und mit Fristsetzung darauf bestehen!
 
Der Händler kennt seine Rechte nur leider auch.
Du unterstellts den Händlern einfach immer, dass ein Austausch zumutbar wäre.
Dann weis ihm doch mal die Zumutbarkeit eines Tauschs Neugerät gegen ein über ein Jahr altes Gerät nach.
Nur weil er gleichwertigen Ersatz auf Lager hat, heißt das nicht, das der Austausch dem Händler wirtschaftlich zumutbar ist.

Der Kunde darf prinzipiell wählen, der Händler darf aber genauso ablehnen.

"Rechtlich zulässig" ist oft auch Auslegungssache.
Der Streitwert wird einer rechtlichen Auseinandersetzung auch nicht gerecht, die Gefahr auf erheblichen Kosten sitzenzubleiben, die den Sachwert übersteigen, ist hoch.
 
Also wenn das Board nicht mehr hergestellt wird und der Anbieter es nicht auf Lager hat ist ein Restwert schon ok.

Denke 70% vom Neupreis wäre aktzeptabel.

Wenn der TE kein Geld hat für ein gleichwertiges Board , dann muss es halt ein günstigeres sein.

Gibt einige günstige Z390 Boards oder halt gebraucht hier MP.

So und diese Anwaltgeschichte kann man sich ja wohl schenken.

Lächerlich für so ein Mainboard so ein drama zu veranstalten.

Händler kommt ja in gewissermaßen entgegen. Wenn man höhere Ansprüche hat muss man Händler und Hersteller so wählen,
das ggf. diese Ansprüche auch gerecht werden , aber meistens kostet dies dann auch paar Euro mehr in der Anschaffung.

@TE : Asus wird dir hier nicht helfen. Die haben zb. bei Monitoren eigene RMA Abteilung wo man die Dinge unabhängig vom Händler machen kann , aber
nicht bei Mainboards. Da muss man halt zum Händler.
 
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@Bin2good
Zumutbar bedeutet das es keine unzumutbaren Kosten für den Händler verursachen würde Ersatz zu liefern. Da in diesen Fall der Händler aber massig von gleichwertigen Mainboards verkauft ist es absolut zumutbar. Ich sag es dir mal so, ich sage das nicht weil ich es irgendwo gelesen habe, sondern ich auch juristisch schon mehrmals solche Dinge erleben durfte. Und ich kenne nicht einen Fall wo es "gut" für den Händler aus ging. Wir reden hier von ca. 200,-€, da kann man nicht von unzumutbar reden. ;)

Und rechtlichen Kosten sind in so einen Fall überschaubar. (in dem fall ca. 30,-€) Man muss nicht immer alles über einen RA laufen lassen. Man hat sehr viele Möglichkeiten und Schritte welche man einleiten kann ohne einen teuren Rechtsbeistand zu nutzen. Leider nutzen es die wenigsten. Fristen setzen, und Anmahnen. Dann ist der Händler erst einmal im Zugzwang!
 
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Nu, da ist das doch positiv zu wissen bei wem man besser keine Mainboards kaufen sollte, wenn man die Herstellergarantie innerhalb zwei Jahre nach Kauf nutzen möchte.

Bei Computeruniverse oder Cyberport ist mir das nicht passiert, dass nur der Zeitwert erstattet werden soll, wenn eine Garantieabwickelung über den Hersteller möglich wäre.

Vermutlich hat Bora das Teil gar nicht über die offizielle Distribution bezogen.
 
Ja, liegt es an den Käufer Bora den nötigen Druck zu machen und seine Rechte durchzusetzen.
 
Warten wir mal ab, was der TE erreicht.
Romsky, behaupten kann ich viel und wie repräsentativ Dein "mehrfach erlebtes" ist, lasse ich mal dahin gestellt.

Ich habe mich gegen Sony und Peugeot erfolgreich durchgesetzt, nach Monaten heftigen Streits. Ich habe von Sony einen neuen sehr teuren Fernseher bekommen und von Peugeot einen neuen Sportwagen, statt des in beiden Fällen angebotenen Restwerts.
Was ich dabei an Nerven gelassen habe, ist unbezahlbar.
Ganz so easy peasy, wie Du es hier und anderswo gern darstellst ist es nicht, auch im Kleinen nicht.

Der Lagerbestand des Händlers dient in erster Linie dem Verkauf der Ware mit in diesem Fall geringfügigem Gewinn, und dient nicht als Abruflager für Austauschware. Der Händler kauft das Board für seinen Verkauf, gibt er es dann als Austausch raus, wird es dem Verkauf entzogen und der Händler sitzt zunächst mal mit doppeltem Verlust der Ware da. 1. Board defekt zurück, 2. Board als Ersatz abgegeben. Das mag bei einem großen Händler nicht ganz so schlimm sein, wie bei einem sehr kleinen (der dann aber eher auch kein Ersatzboard auf Lager haben wird), aber inwieweit das zumutbar ist, darüber lässt sich streiten.
Natürlich kann der Händler wiederum seine Ansprüche beim Hersteller geltend machen, aber ist er zumutbar, dass er finanziell quasi in Vorleistung geht? Die Marge, die er mit dem Board erzielt, deckt den Aufwand (Arbeitszeit/Versandkosten/Verpackungsmaterial) nicht. Das kann bei Häufung der Fälle ruinös sein.

Recht haben und Recht bekommen, sind oft zwei Paar Schuhe.
 
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