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[Sammelthread] Immobilien

Ich hab mal meinem Vermieter noch ne Anfrage geschickt auf Genehmigung von ner Split Klima am Balkon. Sicher verschwendete Lebenszeit, aber immerhin mal versucht :d
 
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Wäre ich dein Vermieter, dürftest es machen, hab auch ne Vermietete DG Wohnung. Würde mich vermutlich sogar beteiligen, allerdings müsste das Teil dann nach Auszug in der Wohnung bleiben 😅😝
Großer Balkon wäre für die Außenanbringung eigentlich prädestiniert. Balkonkraftwerk am Geländer wäre auch OK für mich, aber meine aktuelle Mieterin hat damit nix am Hut, weil das Amt bezahlt..... 🙈
 

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Jemand mit Erfahrungen im Bereich "Befreiung vom Bebauungsplan"?

Habe ein Grundstück im Auge und die Vorgaben wie Satteldach, Ausrichtung etc. alles kein Problem nur das Thema Haushöhe ist echt fast ein Dealbreaker.

Vorgegeben ist Kniestock 50cm bzw. nach Ausnahmen bereits in den 70er vermerkt, sind hier auch 80cm möglich. Dachneigung 30-35 Grad. Die Nachbarn haben nach einem ersten Blick alle mit 80er Kniestock und damit Recht großen Dächern gebaut. Selbstverständlich damals noch mit Keller und ordentlich Sockelhöhe. Man darf ausschließlich 1 Vollgeschoss bauen.

Mein Ansatz beim Bauamt wäre nun tatsächlich mit der Endhöhe des geplanten Hauses zu argumentieren. Also kein Keller und somit trotz höheren Kniestocks eine maximal gleiche Haushöhe, tendenziell ja eher sogar niedriger.

Bauplatz ist in BaWü. Kann jemand dazu etwas Erfahrungen einstreuen? Eventuell auch generell Erfahrungen mit Anträgen zu Abweichungen von Bebauungsplan?
 
Eventuell auch generell Erfahrungen mit Anträgen zu Abweichungen von Bebauungsplan?
Von Festsetzungen des Bebauungsplans kann man nur Ausnahmen machen, die nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.

Und befreit werden kann nur, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Einfach mal beim Bauamt nachfragen, wie das gehandhabt wird und welche Möglichkeiten bei deinem Vorhaben bestehen bzw. was konkret geregelt isr. Das wird von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich gehandhabt, je nachdem was es für ein B-Plan ist, etc. ...

In den neuen Bundesländern z.B gibt es auch Bebauungspläne die teilweise kompletter Schwachsinn sind, von den Festsetzungen her und in der Praxis kaum anwendbar. Da wird dann natürlich öfter ein Auge zugedrückt, als bei aktuelleren Bebauungsplänen.
 
Ich habe irgendwie noch die Hoffnung auf 1,30m Kniestock zu kommen aufgrund der geringeren Gebäudehöhe ohne Keller.

Aber je mehr ich lese und höre, desto eher wird klar wie streng die Bebauungspläne gehandhabt werden.
 
Desto eher wird klar wie streng die Bebauungspläne gehandhabt werden.
Man macht halt keinen Bebauungsplan, damit dann jeder baut wie wer will.

Das Problem ist eher, dass vor allem in alten Bebauungsplänen vor 20 Jahren komplett sinnlose Sachen geregelt wurden:
- Dachneigungen auf's Grad genau
- Farbe der Dacheindeckung
- wie der Zaun oder die Hecke auszusehen hat etc ...
 
Bei uns im Gemeinderat wird daran gearbeitet die alten Bebauungspläne zu aktualisieren. Dem ein oder anderen älteren Ratsmitglied ist klar geworden, das mit den alten Plänen eine Nachverdichtung mit neuen Standards und Auflagen nicht funktioniert.
Wenn ich 2029 das Dach neu mache, muss ich auch schauen wie dann aussieht, weil sich der Winkel und und die Außenhülle des Gebäudes verändern.
Bisher nicht genehmigungsfähig, wie es für mich wirtschaftlich am sinnvollsten wäre.
Um bei uns für solche Themen Ohr an Masse zu kriegen muss man mit den richtigen Leuten mal ein Bier trinken!
 
Man macht halt keinen Bebauungsplan, damit dann jeder baut wie wer will.

Das Problem ist eher, dass vor allem in alten Bebauungsplänen vor 20 Jahren komplett sinnlose Sachen geregelt wurden:
- Dachneigungen auf's Grad genau
- Farbe der Dacheindeckung
- wie der Zaun oder die Hecke auszusehen hat etc ...

Genau vor diesem Dilemma stehen wir - die aktuelle Bauweise für möglichst viel m2/€ geht eher von Kniestöcken > 1,30m aus.

Der Bebauungsplan wurde 1974 in der Erstfassung veröffentlicht... das ist ein halbes Jahrhundert her. Grundsätzlich halte ich mich gerne an Baufenster, Ausrichtung des Hauses und Dachform. Ich werde nächste Woche beim Bauamt vorsprechen und mein Anliegen schildern.
 
Haben heute im Schlafzimmer die Temperatur auf gestiegen Niveau gehalten, trotz der Wärme heute.
Habe gerade nachgeschaut und noch flattern und knistern sie. Ich hatte sie aber auch nicht direkt glatt auf der Scheibe, sondern nur an den Stürzen befestigt. Da habe ich wohl unwissentlich Schwein gehabt.
 
Jemand mit Erfahrungen im Bereich "Befreiung vom Bebauungsplan"?

Habe ein Grundstück im Auge und die Vorgaben wie Satteldach, Ausrichtung etc. alles kein Problem nur das Thema Haushöhe ist echt fast ein Dealbreaker.

Vorgegeben ist Kniestock 50cm bzw. nach Ausnahmen bereits in den 70er vermerkt, sind hier auch 80cm möglich. Dachneigung 30-35 Grad. Die Nachbarn haben nach einem ersten Blick alle mit 80er Kniestock und damit Recht großen Dächern gebaut. Selbstverständlich damals noch mit Keller und ordentlich Sockelhöhe. Man darf ausschließlich 1 Vollgeschoss bauen.

Mein Ansatz beim Bauamt wäre nun tatsächlich mit der Endhöhe des geplanten Hauses zu argumentieren. Also kein Keller und somit trotz höheren Kniestocks eine maximal gleiche Haushöhe, tendenziell ja eher sogar niedriger.

Bauplatz ist in BaWü. Kann jemand dazu etwas Erfahrungen einstreuen? Eventuell auch generell Erfahrungen mit Anträgen zu Abweichungen von Bebauungsplan?

Gibt da schon Spielraum, wenn du das gut Begründen kannst und dein Haus dann nicht aus der Gesamtheit hervorsticht hast du denke ich gute Chancen das es was wird. Kommt aber auch ganz auf das Amt an das da für dich Zuständig ist. Hier auf dem Dorf ist das eventuell alles etwas entspannter.

Wir haben hier auch ne Sondergenehmigung für Zweigeschossigkeit und Terrasse vor dem Haus, wo sonst nur 1 Vollgeschoss erlaubt ist und Vorgärten nicht überbaut werden dürfen.
 
Kann jemand dazu etwas Erfahrungen einstreuen? Eventuell auch generell Erfahrungen mit Anträgen zu Abweichungen von Bebauungsplan?
grundsätzlich kann man immer versuchen einen antrag auf abweichung einzureichen.
wobei es ja nicht der gesamte bebauungsplan sein kann, wohl aber einzelne teile.
passendes formular gibt es dazu.

eine gute begründung ist selbstverständlich notwendig.

Aber je mehr ich lese und höre, desto eher wird klar wie streng die Bebauungspläne gehandhabt werden.
auch wenn es schwer erscheint, man muss die behörde ein stück weit da auch verstehen.
der bebauungsplan ist schliesslich baurecht! und jede abweichung kann "nachahmer" anziehen.
daher kann es durchaus sein, dass man sich dabei schwer tut damit man nicht zu viele sonderfälle schafft.

wie du es dir schon vorgenommen hast, behörde frühzeitig einbinden und dinge abklären.
macht es dann einfacher wenn es wirklich zu einer abweichung während der genehmigungsphase kommt.
 
Ich habe keinen Ahnung davon aber habe mir gestern 2 von create bestellt nachdem ich die bei mydealz als Empfehlung gefunden habe.

 
Das macht es mit nem Hildegard Orgonakkumulator, dafür ist das Produkt sogar noch recht günstig!
 
Kennt sich wer mit Deckenventilatoren aus bzw. kann was empfehlen?
Ich hab im Bungalow in Mexiko in jedem Zimmen einen großen hängen. Die haben glaub ich, 5 große Rotoren und natürlich mittig ein oder mehrere Lichter plus zwei Ketten zur Steuerung der Drehzahl und als Lichtschalter. 5 Stück sind das zusammen. Fernbedienung wäre da zumindest in den Schlafzimmern angenehm.
Die Dinger haben sicher auch mehr als 40W. Aber wenn die in Stufe 3 laufen, dann bewegen die ziemlich viel Luft. Andererseits sind die in niedrigster (von drei) Stufen kaum zu hören, aber immer noch mit spürbarer Luftbewegung. Habe dort direkt einen über dem Bett. Im Sommer (bin da so gut wie nie drüben) braucht man unklimatisiert so einen auch. Im Winter läuft der über dem Bett nicht jede Nacht, weils dann zu kühl wird.

Bissl mehr Deckenhöhe bräuchten die bei mir, weil ab uns an kommt man denen schon nahe (z.B. Mückenjagt mit Elektroschläger).

Mich haben drüben wir hier schon immer die verschiedenen Standventilatoren genervt. Stufe 1 ist mir da zum Schlafen immer zu laut und intensiv gewesen. Ich hab mir da beim MM vor zwei Jahren einen duux (Vorgänger vom Whisper) gekauft, welcher wirklich super ist. Der hat 26 Stufen, so dass er sich wie stufenlos anfühlt und ist in den niedrigeren Stufen für mich nicht hörbar und ich kann mir den so einstellen (+ Programmierung der Laufzeit), dass er mir in heißen Sommernächsten das Einschlafen erleichtert und dann irgendwann ausgeht. Sowas würde mir bei den Deckenventilatoren noch fehlen.
 
Ich habe irgendwie noch die Hoffnung auf 1,30m Kniestock zu kommen aufgrund der geringeren Gebäudehöhe ohne Keller.
Ich habe 2015 in einen riesen Neubaugebiet gebaut und damals wollte man den Leuten quasi alles erlauben, damit wirklich jeder machen konnte, was er wollte. Der Bebauungsplan wurde so maximal weit ausgebreitet wie es irgendwie ging. 10,5m maximale Höhe, 2 Vollgeschoße, quasi jede Dachschräge, Flachdach bla bla bla.... ABER einen Kniestock von glaube ich 60cm. Die Leute, die das Unterschrieben haben, wussten nicht, was das ist - yeah Politiker .... , wollten das aber gar nicht. (eigentlich soll der Kniestock bis 2m erlaubt sein) Nach der Unterschrift des Plans war der Drops aber gelutscht und man konnte absolut nichts mehr machen. Eine Abänderung war nicht drin. Man hat sich dann geeinigt, das man diesen Kniestock maximal positiv für die Bauherren auslegt (außen statt innen), damit man die Geschosse oben noch nutzen konnte. Eine Sondergenehmigung für größeren Kniestock hat niemand bekommen. Wer das nicht wollte, konnte ja 2 volle Geschosse hinstellen, was dann auch sehr viel gemacht wurde - auch von uns.

In deinen Fall kannst du den Kniestock sicherlich so rechtfertigen wie bei den Nachbarn mit den Argument Einheitlich für den Straßenzug. Mehr wirst du aber ganz bestimmt nicht durchbekommen. Wenn es einen Bebauungsplan für das Grundstück gibt, gilt das auch erst einmal und Sondergenehmigungen sind auch den Nachbarn gegenüber unfair. Der Nachbar ärgert sich über seinen Kniestock und du bekommst deinen gewünschten Wert, den er nicht bekam? Das gibt doch nur Stress, also wird er abgelehnt, zumal es auch keine vernünftigen Gründe gibt, warum sie vom Standard abweichen sollten.
 
Ich habe keinen Ahnung davon aber habe mir gestern 2 von create bestellt nachdem ich die bei mydealz als Empfehlung gefunden habe.

Habe ich mir mal angeschaut. Sieht ganz gut aus. Vielleicht bestell ich mal einen. Bräuchte wahrscheinlich 4 Stück.

Ich hab im Bungalow in Mexiko in jedem Zimmen einen großen hängen. Die haben glaub ich, 5 große Rotoren und natürlich mittig ein oder mehrere Lichter plus zwei Ketten zur Steuerung der Drehzahl und als Lichtschalter. 5 Stück sind das zusammen. Fernbedienung wäre da zumindest in den Schlafzimmern angenehm.
Die Dinger haben sicher auch mehr als 40W. Aber wenn die in Stufe 3 laufen, dann bewegen die ziemlich viel Luft. Andererseits sind die in niedrigster (von drei) Stufen kaum zu hören, aber immer noch mit spürbarer Luftbewegung. Habe dort direkt einen über dem Bett. Im Sommer (bin da so gut wie nie drüben) braucht man unklimatisiert so einen auch. Im Winter läuft der über dem Bett nicht jede Nacht, weils dann zu kühl wird.

Bissl mehr Deckenhöhe bräuchten die bei mir, weil ab uns an kommt man denen schon nahe (z.B. Mückenjagt mit Elektroschläger).

Mich haben drüben wir hier schon immer die verschiedenen Standventilatoren genervt. Stufe 1 ist mir da zum Schlafen immer zu laut und intensiv gewesen. Ich hab mir da beim MM vor zwei Jahren einen duux (Vorgänger vom Whisper) gekauft, welcher wirklich super ist. Der hat 26 Stufen, so dass er sich wie stufenlos anfühlt und ist in den niedrigeren Stufen für mich nicht hörbar und ich kann mir den so einstellen (+ Programmierung der Laufzeit), dass er mir in heißen Sommernächsten das Einschlafen erleichtert und dann irgendwann ausgeht. Sowas würde mir bei den Deckenventilatoren noch fehlen.

Standventilatoren wollte ich eigentlich nicht mehr. Da wir nach unserem Umzug eh noch Lampen brauchen, dachte ich jetzt bei der Hitze an Deckenventilatoren mit Licht.
 
hmm mein Mieter hat sein Haus in dem ich zur Miete wohne jetzt verkauft und drängt darauf, dass ich für den neuen Eigentümer möglichst schnell ausziehe. Generell hat der neue Eigentümer 6 Monate Kündigungsfrist zur Eigenbedarfsmeldung. Soll ich dem neuen Eigentümer ein Angebot mit Auslöse unterbreiten? Ich würde erstmal zur Not bei meinen Eltern unterkommen.
 
Er drängt, dass du für den neuen Eigentümer ausziehst? Bin kein Anwalt, aber Hausverkauf ist normalerweise kein Grund um ordentlich zu kündigen, wenn dann müsste das der neue Eigentümer machen mit Eigenbedarf. Wenn der das Haus mit Mieter gekauft hat, ist das sein Problem. Wenn du eh rauswillst, kannst ja versuchen was rauszuschlagen. Wenn du bleiben willst, könntest du z.B. in den Mietverein eintreten und dich beraten lassen. Wenn der neue Eigentümer das Haus nur entmieten möchte um z.B. zu sanieren und die Miete zu erhöhen, ist das meistens nicht so einfach.
 
Er drängt, dass du für den neuen Eigentümer ausziehst? Bin kein Anwalt, aber Hausverkauf ist normalerweise kein Grund um ordentlich zu kündigen, wenn dann müsste das der neue Eigentümer machen mit Eigenbedarf. Wenn der das Haus mit Mieter gekauft hat, ist das sein Problem. Wenn du eh rauswillst, kannst ja versuchen was rauszuschlagen. Wenn du bleiben willst, könntest du z.B. in den Mietverein eintreten und dich beraten lassen. Wenn der neue Eigentümer das Haus nur entmieten möchte um z.B. zu sanieren und die Miete zu erhöhen, ist das meistens nicht so einfach.
Er wird es für sich nutzen wollen. Ich möchte sowieso ausziehen und bin momentan auf Wohnungssuche. Mein Onkel war bislang mein Vermieter und hat das Haus jetzt verkauft, welches auch nächste Woche überschrieben wird. Er meinte nur die wollen hier möglichst bald rein und ob ich denn schon ne Wohnung gefunden habe. Ich hab nur nein gesagt. Hab auch noch nicht angesprochen, dass ich hier auch gerne noch die nächsten 6 Monate verweile, sobald Eigenbedarf angekündigt wird. Aber das wäre halt eine gute Möglichkeit mir Umzugskosten und einen Obolus zahlen zu lassen.
 
Gut das ist ja nicht das Problem von deinem Onkel sondern vom neuen Vermieter. Lass dich von dem kündigen.
 
hmm mein Mieter hat sein Haus in dem ich zur Miete wohne jetzt verkauft und drängt darauf, dass ich für den neuen Eigentümer möglichst schnell ausziehe. Generell hat der neue Eigentümer 6 Monate Kündigungsfrist zur Eigenbedarfsmeldung. Soll ich dem neuen Eigentümer ein Angebot mit Auslöse unterbreiten? Ich würde erstmal zur Not bei meinen Eltern unterkommen.
Hatten so ziemlich die gleiche Situation und haben viele tausend Euro rausgeschlagen damit wir ausziehen.

Gut, wollten wir eh, aber das musste der Eigentümer ja nicht wissen ;)

Den Eigentümern ist in aller Regel durchaus bewusst dass das alles andere als schnell geht sonst. Wir haben dann gekauft und die Kohle hat noch ein paar Extras bei der Sanierung bezahlt. Genauer - davon haben wir ziemlich genau den Umbau auf Fußbodenheizung bezahlt (ohne neue Heizung an sich, soviel war es dann doch nicht), hat sich also für uns gelohnt.
 
So schlau war ich damals bei meiner Eigenbedarfskündigung leider nicht, hatte aber sowieso sowieso Schwierigkeiten innerhalb der 6 Monate ne adäquate Bleibe zu finden. Hätte also gar nicht früher ausziehen können.

Dennoch hätte ich mich jetzt im Nachgang besser mal anwaltlich beraten lassen sollen, das Ganze lief für die neuen Eigentümer viel zu entspannt. Wenn ich nicht armer Azubi gewesen wäre hätte ich von meinem Vorkaufsrecht gebraucht gemacht, die Wohnung ist heute das 4x Wert.
 
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