Finde ich auch seltsam, wenn das eh von meinem Namen von einer anderen regulierten Bank / Depot kommt. Aber die werden das nicht aus Spaß machen.
1. Common Reporting Standard (CRS) der OECD
Ziel: Der CRS ist ein globaler Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Umfang:
Banken und andere Finanzinstitute in teilnehmenden Ländern (über 110 Länder, darunter Deutschland, EU-Staaten, Schweiz) sind verpflichtet, Informationen über Konten von ausländischen Steuerpflichtigen zu sammeln.
Zu den ausgetauschten Daten gehören:
Name, Adresse, Steuer-ID, Geburtsdatum des Kontoinhabers.
Kontonummer, Kontostand oder -wert.
Erträge wie Zinsen, Dividenden, Verkaufsgewinne.
Diese Daten werden jährlich an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes des Kontoinhabers übermittelt.
Rechtsgrundlage: Der CRS wurde 2014 von der OECD eingeführt und basiert auf bilateralen oder multilateralen Abkommen zwischen Ländern. In der EU ist er durch die Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC2) umgesetzt.
Beispiel: Eine deutsche Bank meldet Kontodaten eines Kunden mit Steuerpflicht in den USA an die deutsche Finanzbehörde, die diese an das IRS (US-Steuerbehörde) weiterleitet.
2. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
Ziel: FATCA ist ein US-Gesetz, das die Steuerhinterziehung durch US-Bürger und Steuerpflichtige mit ausländischen Konten verhindern soll.
Umfang:
Ausländische Finanzinstitute (z. B. Banken) müssen Informationen über Konten von US-Steuerpflichtigen (oder Personen mit US-Bezug) direkt an die US-Steuerbehörde (IRS) oder über ihre nationale Behörde melden.
Zu den Daten gehören ähnliche Informationen wie beim CRS (Name, Kontonummer, Kontostand, Erträge).
Banken, die sich nicht an FATCA halten, riskieren hohe Strafen oder den Ausschluss vom US-Finanzmarkt.
Rechtsgrundlage: FATCA wurde 2010 eingeführt und wird durch bilaterale Intergovernmental Agreements (IGAs) zwischen den USA und anderen Ländern (z. B. Deutschland) umgesetzt.
Unterschied zu CRS: FATCA ist unilateral (US-zentriert), während CRS multilateral ist.
3. FATF-Empfehlungen (Financial Action Task Force)
Ziel: Die FATF-Empfehlungen zielen auf die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) ab, was den Austausch von Kundendaten im Rahmen von Verdachtsfällen einschließt.
Umfang:
Banken müssen Know-Your-Customer (KYC)-Verfahren durchführen, um die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu erkennen.
Empfehlung 13 (Korrespondenzbanken) und Empfehlung 16 (Überweisungen) verpflichten Banken, bei grenzüberschreitenden Transaktionen Informationen über den Absender und Empfänger auszutauschen (z. B. Name, Adresse, Kontonummer).
Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung müssen Banken Informationen an nationale Financial Intelligence Units (FIUs) melden, die diese international weiterleiten können (z. B. über das Egmont-Netzwerk).
Reichweite: Die 40 FATF-Empfehlungen sind international anerkannt und werden von über 200 Ländern und Jurisdiktionen umgesetzt.
4. EU-Richtlinien und Verordnungen
Anti-Geldwäsche-Richtlinien (AMLD):
Die 5. und 6. AMLD verpflichten Banken in der EU, Kundendaten im Rahmen von KYC zu erheben und bei Verdachtsfällen an nationale Behörden zu melden.
Seit 2020 müssen Banken zudem Daten über wirtschaftliche Eigentümer in zentralen Registern (z. B. Transparenzregister) offenlegen, die grenzüberschreitend zugänglich sind.
PSD2 (Zahlungsdiensterichtlinie 2):
Fördert den Datenaustausch im Zahlungsverkehr, z. B. durch APIs, um Drittdienstleistern (z. B. Fintechs) Zugriff auf Kundenkontodaten zu gewähren (mit Zustimmung des Kunden).
Datenweitergabe: Innerhalb der EU erleichtert der GDPR (Datenschutz-Grundverordnung) den Austausch von Kundendaten unter strengen Datenschutzvorgaben.
5. SWIFT und Zahlungsverkehr
Umfang: Das SWIFT-System ermöglicht den Austausch von Transaktionsdaten zwischen Banken weltweit. Für Überweisungen müssen Daten wie Name, Kontonummer und Adresse des Absenders/Empfängers übermittelt werden, um AML/CFT-Anforderungen zu erfüllen.
Spezifische Regelungen: Nach dem SWIFT-Abkommen (z. B. zwischen EU und USA) können US-Behörden SWIFT-Daten für Terrorismusbekämpfung einsehen, unter strengen Datenschutzregeln.
Herausforderungen und Datenschutz
Datenschutz: Der Austausch von Kundendaten muss mit nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen (z. B. GDPR in der EU) vereinbar sein. Dies führt oft zu Konflikten, insbesondere bei der Weitergabe an Länder mit schwächeren Datenschutzstandards.
Sicherheit: Der Schutz der ausgetauschten Daten vor Cyberangriffen ist eine zentrale Herausforderung.
Harmonisierung: Unterschiedliche nationale Regelungen erschweren den globalen Datenaustausch.
Fazit
Die wichtigsten internationalen Abkommen für den Austausch von Kundendaten zwischen Banken sind der CRS (Steuertransparenz), FATCA (US-Steuerpflichtige), die FATF-Empfehlungen (AML/CFT) und EU-spezifische Regelungen wie AMLD und PSD2. Diese Regelungen verpflichten Banken, bestimmte Kundendaten (z. B. Identität, Kontostand, Transaktionen) zu erheben und an Behörden oder andere Länder weiterzugeben, um Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Der Datenaustausch ist streng reguliert, um Datenschutz und Sicherheit zu gewährleisten.
Wall of Text 2
Finanzinstitute müssen auch bei der Übertragung eines Kontos, selbst wenn es vorher auf denselben Namen lief, eine Prüfung auf Geldwäsche durchführen, da dies durch internationale und nationale Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) vorgeschrieben ist. Die genauen Anforderungen hängen jedoch vom Kontext, der Jurisdiktion und den spezifischen Umständen ab. Im Folgenden erkläre ich die relevanten Aspekte:
1. Allgemeine AML-Pflichten
Know-Your-Customer (KYC): Finanzinstitute sind gemäß den FATF-Empfehlungen und nationalen Gesetzen (z. B. Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland oder EU-AMLD) verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und deren wirtschaftliche Aktivitäten zu überwachen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen.
Kontinuierliche Überwachung: AML-Pflichten enden nicht mit der Eröffnung eines Kontos. Banken müssen Transaktionen und Veränderungen (z. B. Kontoübertragungen) fortlaufend überwachen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Kundenprofil und den legitimen Zwecken übereinstimmen.
2. Kontoübertragung auf denselben Namen
Definition der Übertragung: Eine Kontoübertragung kann verschiedene Szenarien umfassen, z. B.:
Übertragung eines Kontos von einer Bank zu einer anderen (z. B. bei einem Bankwechsel).
Änderung der Kontoart oder des Kontostatus innerhalb derselben Bank.
Übertragung eines Kontos aufgrund einer Umstrukturierung (z. B. Fusion von Banken).
Prüfungspflicht: Selbst wenn das Konto auf denselben Namen lautet, müssen Finanzinstitute prüfen, ob die Übertragung verdächtige Merkmale aufweist. Gründe dafür:
Risiko von Schichtung (Layering): Geldwäsche erfolgt oft durch mehrfache Übertragungen, um die Herkunft von Geldern zu verschleiern. Eine Kontoübertragung könnte Teil eines solchen Prozesses sein.
Aktualisierung von KYC-Daten: Bei einer Übertragung müssen Banken sicherstellen, dass die KYC-Informationen (z. B. Identität, Adresse, Steuer-ID) aktuell sind, insbesondere wenn die letzte Prüfung länger zurückliegt.
Neue Bank, neue Prüfung: Wenn das Konto zu einer neuen Bank übertragen wird, behandelt diese den Kunden oft wie einen neuen Kunden und führt eine vollständige KYC-Prüfung durch, unabhängig davon, ob das Konto vorher auf denselben Namen lief.
Regulatorische Anforderungen: In der EU verlangt die 5. AMLD (Richtlinie (EU) 2018/843), dass Banken bei jeder wesentlichen Änderung der Kundenbeziehung (z. B. Kontoübertragung) eine Risikobewertung vornehmen.
3. Prüfungsumfang
Identitätsprüfung: Die Bank muss bestätigen, dass der Kontoinhaber tatsächlich die angegebene Person ist (z. B. durch Ausweisdokumente).
Herkunft der Gelder: Die Bank kann prüfen, ob die Gelder auf dem Konto aus legitimen Quellen stammen, insbesondere wenn große Summen übertragen werden oder das Konto ungewöhnliche Aktivitäten zeigt.
Sanktionslisten: Eine Überprüfung gegen Sanktionslisten (z. B. EU-, UN- oder OFAC-Listen) ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Kontoinhaber nicht mit sanktionierten Personen oder Organisationen verbunden ist.
Verdachtsprüfung: Wenn die Übertragung ungewöhnlich erscheint (z. B. häufige Übertragungen, hohe Beträge, unklare Zwecke), muss die Bank eine vertiefte Prüfung durchführen und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben (in Deutschland z. B. an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen).
4. Spezifische Regelungen in Deutschland
Nach § 10 GwG müssen Finanzinstitute bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung (z. B. Übernahme eines Kontos bei einer neuen Bank) oder bei wesentlichen Änderungen die Identität des Kunden und die wirtschaftlichen Eigentümer prüfen.
§ 15 GwG verlangt eine kontinuierliche Überwachung, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen, was auch Kontoübertragungen einschließt.
Ausnahmen können gelten, wenn die Übertragung innerhalb derselben Bank erfolgt und die KYC-Daten bereits aktuell und geprüft sind. Dennoch bleibt eine risikobasierte Überwachung erforderlich.
5. Praktische Ausnahmen und Vereinfachungen
Risikobasierter Ansatz: Banken wenden einen risikobasierten Ansatz an. Wenn der Kunde als „niedriges Risiko“ eingestuft ist (z. B. ein Privatkunde mit regulären Transaktionen) und die KYC-Daten aktuell sind, kann die Prüfung weniger intensiv sein.
Bestehende Kunden: Wenn die Übertragung innerhalb derselben Bank erfolgt und keine neuen Risiken auftreten, kann die Bank auf eine erneute vollständige Identitätsprüfung verzichten, sofern die Daten aktuell sind.
Automatische Systeme: Viele Banken nutzen automatisierte Systeme, um Transaktionen und Übertragungen in Echtzeit zu überwachen. Kleinere Übertragungen ohne Auffälligkeiten lösen oft keine manuelle Prüfung aus.
6. Fazit
Finanzinstitute müssen bei der Übertragung eines Kontos, auch wenn es auf denselben Namen läuft, eine Prüfung auf Geldwäsche durchführen, um AML/CFT-Vorschriften einzuhalten. Der Umfang der Prüfung hängt vom Risikoprofil des Kunden, der Bank und der Jurisdiktion ab. In der Regel umfasst dies eine Überprüfung der Identität, der Herkunft der Gelder und eine Abgleich mit Sanktionslisten. In Deutschland regelt dies das GwG, während international die FATF-Empfehlungen und EU-Richtlinien gelten. Bei niedrigem Risiko und aktuellen KYC-Daten kann die Prüfung vereinfacht sein, aber eine vollständige Ausnahme ist selten.