Frankenheimer
╬Bruderschaft ALC╬
Also vielleicht ist der Artikel schon überholt, aber für mich liest sich das so, als wenn die von dir oben genannten PDF (die ja auch von VNB zu VNB unterschiedlich sind) nur für stationäre "große" PV Speicher gelten einhergehend mit dem Elektriker Zwang.
www.ifun.de
Im Artikel ist nicht die Rede davon dass das eine Elektrofachkraft machen muss, sondern das der Speicher beim BKW "eben mitregistriert" wird.
Zudem hat man auch hier einen Gummi-Paragraphen eingeführt.
Das heisst, der besagte Hoymiles mit Schuko Eingang und Schuko Ausgang ist keine ortsfeste Installation. Und wie man das nachweisen soll dass der Speicher mehr als 6 Monate an einem Ort war ist ebenfalls völlig fragwürdig. Wenn ich mein Gewissen bereinigen will, nehme ich den Speicher also einmal im Quartal mit Abziehen von der Steckdose außer betrieb. Nehme ihn mit aufs Klo, hänge für 5 Minuten einen Lampe dran und baue ihn an gleicher Stelle wieder auf

Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke: Akkus nicht vergessen
Im vergangenen Monat haben sich die gesetzlichen Regeln für den Betrieb von Balkonkraftwerken merklich zum Vorteil der Endkunden geändert. So ist es jetzt möglich, sogenannte Steckersolargeräte zu betreiben, die bis zu 800 Watt ins Hausnetz einspeisen – zuvor war dieser Wert auf 600 Watt...

Im Artikel ist nicht die Rede davon dass das eine Elektrofachkraft machen muss, sondern das der Speicher beim BKW "eben mitregistriert" wird.
Zudem hat man auch hier einen Gummi-Paragraphen eingeführt.
Die Bundesnetzagentur spricht in den Vorgaben für die Registrierung von Stromerzeugungsanlagen von einer „ortsfesten“ Installation und erläutert, dass es sich hierbei Anlagen handelt, die am gleichen Ort über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten betrieben werden sollen. Ein mobiler Akku erfüllt diese Bedingung allerdings nicht zwingend und wird möglicherweise auch nur sporadisch für diesen Zweck genutzt.
Das heisst, der besagte Hoymiles mit Schuko Eingang und Schuko Ausgang ist keine ortsfeste Installation. Und wie man das nachweisen soll dass der Speicher mehr als 6 Monate an einem Ort war ist ebenfalls völlig fragwürdig. Wenn ich mein Gewissen bereinigen will, nehme ich den Speicher also einmal im Quartal mit Abziehen von der Steckdose außer betrieb. Nehme ihn mit aufs Klo, hänge für 5 Minuten einen Lampe dran und baue ihn an gleicher Stelle wieder auf
