Argument: Wenn man sich mit dem Startmenu beschäftigt, dann stellt man fest, daß man sich das Startmenu so hinbauen und einrichten kann, daß es klar strukturiert ist, und alles Notwendige sofort zu finden ist!
Deswegen verwende ich das Startmenu von Windows 2000 (oder Win95), alles was danach kam ist 'ne Verschlechterung gewesen.
Beim XP Startmenu (und auch W7) fehlt nämlich genau diese klare Strukturierbarkeit. XP konnte man noch auf klassisches Startmenu umstellen, ab Vista muss man dafür Classic Shell oder Classic Start nehmen.
P.S. ich muss mein Startmenu mal aufräumen und Strukturieren, habe ich nach der letzten Neuinstallation noch nicht gemacht
Zu den Kacheln: Die mögen aus ergonomischer Sicht besser sein, als alles andere bisher Dagewesene!
Das Problem ist, daß man sich damit nicht beschäftigen wird, wenn man diese optisch abstossend empfindet. Ich bekomme einfach davon "Augenkrebs". Das lässt sich auch nicht einfach mit logischen Argumenten beiseite schieben.
Ich würde also auch unter W10 auf ein für mich "adäquates" Startmenu setzen.
Allerdings bleibe ich auf Grund der EULA von Win10 bei Win 7 und werde in Teilbereichen zu PCBSD oder Linux wechseln (ein kompletter Wechsel erscheint mir auf Grund meiner Softwareanforderungen unmöglich.)
Auf den Punkt gebracht steht in der EULA nichts anderes als daß alle Daten und Dateien ab sofort MS gehören und MS damit machen kann was sie wollenm, und dieser EULA stimmt man zu. Da speilt es keine Rolle mehr, ob man da per Software-Schalter Dieses oder Jenes deaktivieren kann. Das lässt sich ganz einfach per Update wieder einschalten oder entfernen, über Allem steht die EULA!
Ich vermute zwar ganz stark, daß diese EULA mit EU Recht nicht vereinbar ist, aber dafür gibt es dann ja TIPA!