]GP[Christian
Neuling
Hallo,
ich weiß net ob das hier das richtige Forum is aber egal.
Ich hab eine Asus 9800 Pro mit HL2 Gutschein gekauft.
Nun bei der 2.ten Reklamation, hab ich um mein Geld gebeten. Sie sagten dies sei nicht möglich und schickten die Karte trotz defekt unbearbeitet zurück. Des Weiteren erfüllte die Karte nicht das was sie tun sollte(weiterer Grund für Wandlung). Ist es möglich, dass die EULA auf dem Gutschein mein Wandlungsrecht ausschliest, weil ich den Gutschien aufgekratzt hab?
Schließlich ist es im BGB festgelegt, dass ich bei Nichterfüllung ein recht auf Wandlung hab. Bei der 3. Reklamation müssten sie(falls es soweit kommt) doch mein Geld auszahlen wieder oder?
Ist ziemlich verdreht die Sache. Hoffentlich könnt ihr mir ein Bisschen helfen.
Danke schonmal für vermeindliche Antworten.
cu
Chris
ich weiß net ob das hier das richtige Forum is aber egal.
Ich hab eine Asus 9800 Pro mit HL2 Gutschein gekauft.
Nun bei der 2.ten Reklamation, hab ich um mein Geld gebeten. Sie sagten dies sei nicht möglich und schickten die Karte trotz defekt unbearbeitet zurück. Des Weiteren erfüllte die Karte nicht das was sie tun sollte(weiterer Grund für Wandlung). Ist es möglich, dass die EULA auf dem Gutschein mein Wandlungsrecht ausschliest, weil ich den Gutschien aufgekratzt hab?
Schließlich ist es im BGB festgelegt, dass ich bei Nichterfüllung ein recht auf Wandlung hab. Bei der 3. Reklamation müssten sie(falls es soweit kommt) doch mein Geld auszahlen wieder oder?
Ist ziemlich verdreht die Sache. Hoffentlich könnt ihr mir ein Bisschen helfen.
Danke schonmal für vermeindliche Antworten.
cu
Chris