Also ich behaupte mal, eine beschädigte Verpackung ist kein Grund für einen Abzug:
Umtausch und Rückgabe - Umtausch: Was geht und was nicht - Test - Stiftung Warentest
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Zumindest wenn die ware als Widerruf behandelt wird, und das hat caseking laut Mike ja getan.