Die Annahme ist, dass einer, der sich wie ein U20-jähriger verhält (so die Unterstellung) auch U20 ist.
Nimmt man also 20 Jahre als Obergrenze des Alters des Vaters, dann gilt, dann muss das Kind geschlüpft sein, als der Vater (20Jahre aktuelles Alter Vater - 7 Jahre Einschulalter Kind - 1 Jahr...