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Durchaus möglich, wenn so eine externe Sat-Anlage existiert und der Eigentümer dafür einen Sammelvertrag mit einem Netzbetreiber hat. Denn Netzentgelte für TV Empfang dürfen ab 07/2024 nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden, für Gemeinschaftsantennen nur noch Strom und Wartungskosten.Ja. Kann es dann doch sein, dass sich im April am TV Empfang etwas für mich ändert?
Das ließe sich über die letzte Betriebskostenabrechung herausfinden, da müssten Kosten für eine Sat Anlage ja auftauchen.