Knuprecht
Experte
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- 08.06.2016
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Wurde die fehlerhafte Ware zurückgesendet nach Japan? Kommt genau diese Ware repariert wieder zurück? Vermutlich nicht, oder? Hast du die erste Sendung selber nach Japan zurück geschickt? Nur mit der Post und der CN22 Zollinhaltserklärung? Oder über das Zollamt? Wenn du an der Stelle über das Zollamt gegangen wärst hättest du vermutlich Chancen gehabt einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Jetzt wird es mit dem Nachweis der Nämlichkeit vermutlich schwer.
Wenn komplett neue, andere Ware zugeschickt wurde, muss diese ganz normal verzollt werden. Ist ja eine neue Sendung, die in die EU eingeführt wird und somit fallen Einfuhrabgaben an. Und zwar auf den Zollwert und nicht irgendwelche Phantasiewerte.
Aber gehe wie vorgeschlagen mal zum Zollamt, erkläre den Vorgang und frage was man machen kann. Im schlechtesten Fall verlangt der Beamte eine Rechnung mit dem korrekten Betrag und dann werden die Einfuhrabgaben plus die anteiligen Versandkosten bis zur Grenze darauf erhoben.
- - - Updated - - -
Du kannst auch mal beim Zollservicecenter anrufen und den Fall schildern. Das ist dann eine unverbindliche Aussage, aber vom Fach. Durch die Anfrage passiert noch nichts weiter, kannst die Anfrage ja auch im konjunktiv stellen
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Wenn komplett neue, andere Ware zugeschickt wurde, muss diese ganz normal verzollt werden. Ist ja eine neue Sendung, die in die EU eingeführt wird und somit fallen Einfuhrabgaben an. Und zwar auf den Zollwert und nicht irgendwelche Phantasiewerte.
Aber gehe wie vorgeschlagen mal zum Zollamt, erkläre den Vorgang und frage was man machen kann. Im schlechtesten Fall verlangt der Beamte eine Rechnung mit dem korrekten Betrag und dann werden die Einfuhrabgaben plus die anteiligen Versandkosten bis zur Grenze darauf erhoben.
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